Seit einem Jahr müssen Konstanzer Pizza-Kuriere ihre Ware verzollen – meistens jedenfalls. Der Schweizer Zoll drückte immer mal wieder beide Augen zu. Dies hat jetzt endgültig ein Ende.
KREUZLINGEN. Obwohl die Schweizer Zollverwaltung im Februar 2014 anordnete, Pizza-Lieferungen aus Deutschland in die Schweiz künftig zu verzollen, hielten sich nicht alle immer daran. Der Beschluss löste damals Missmut bei den Konstanzer und Freude bei den Kreuzlinger Kurieren aus. Nun hat die Oberzolldirektion in Bern dem geduldeten, sogenannten kleinen Pizza-Grenzverkehr den Riegel geschoben. Pizza-Lieferungen aus Deutschland ins Schweizer Grenzgebiet müssen am Zoll von nun an wieder ordnungsgemäss angemeldet werden.
Nicht nur Pizzas, sondern auch andere zubereitete Nahrungsmittel wie Kebab, Thai-Food oder Sushi, die von Deutschland in die Schweiz geliefert werden, müssen laut Gesetz am Zoll als Handelsware deklariert werden. Der Schweizer Zoll liess die deutschen Pizzakuriere ihre Ware jedoch oft ohne Papierkrieg in die Schweiz einführen. Dieser kleine Pizza-Grenzverkehr führte dazu, dass sich deutsche Unternehmen in Grenznähe zum Teil spezifisch auf Schweizer Kundschaft ausrichteten. Die massive Zunahme solcher Lieferungen führte dazu, dass die Eidgenössische Zollverwaltung wieder dazu überging, das Zollrecht zu vollziehen und auf eine Abfertigung zu pochen.
Ein Grund dafür war nicht zuletzt die Wettbewerbsverzerrung gegenüber dem schweizerischen Gewerbe. Schweizer Pizzakuriere unterliegen dem kantonalen Lebensmittelrecht. Sie müssen für die Zutaten mehr bezahlen, als die deutschen Pizzabäcker und waren so nicht konkurrenzfähig. Zum Vergleich: Eine kleine Pizza Margherita liefert ein Konstanzer Kurier schon ab fünf Euro, eine Pizza Salami gibt es ab sechs Euro. In der Schweiz hingegen kostet die selbe Pizza 9 bis 10 Franken. Die Kreuzlinger Kuriere waren vor einem Jahr dementsprechend erleichtert über den Beschluss der Oberzolldirektion.
Nach monatelangen Gesprächen mit der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (IHK) beendete die Eidgenössische Zollverwaltung den kleinen Pizza-Grenzverkehr und informierte die IHK entsprechend, wie die Oberzolldirektion gestern bestätigte. Die IHK Hochrhein-Bodensee zeigte sich in einer Mitteilung über den Schweizer Entscheid enttäuscht. Die Abfertigung für Handelswaren ist abends, sonntags und am Samstagnachmittag geschlossen. Also immer dann, wenn der Hunger auf Pizza oder Pasta besonders gross ist. Die Praxis komme damit einem Exportverbot gleich.
Es gebe für die betroffenen Unternehmen und Kunden aber einen Trost, schreibt die IHK. Nach wie vor könnten Schweizer Kundinnen und Kunden ihre Pizza auf der deutschen Seite zu jeder Tages- und Nachtzeit abholen. Wer in Deutschland gekaufte Pizzas privat in die Schweiz mitnimmt, kommt mit Privatware über die Grenze und muss diese bis zu einer bestimmten Menge nicht anmelden.