FELDKIRCH. Vergangene Woche wurde ein 46-jähriger in der Schweiz lebender Autolenker am Landesgericht Feldkirch zu vier Monaten Bewährungsstrafe und 14 400 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt.
FELDKIRCH. Vergangene Woche wurde ein 46-jähriger in der Schweiz lebender Autolenker am Landesgericht Feldkirch zu vier Monaten Bewährungsstrafe und 14 400 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Es war bereits der zweite Rechtsgang in einem umstrittenen Prozess; im ersten Anlauf hatte der Mann noch neun Monate bekommen. Davon hätte er drei absitzen müssen. Es geht um einen tödlichen Unfall vom August 2010 in Dornbirn. Zwei Frauen und ein Hund waren damals im Dunkeln betrunken mitten auf der Strasse unterwegs. Der Lenker hatte 1,56 Promille intus, übersah die Fussgängerinnen und tötete sie samt ihrem vierbeinigen Begleiter. Nun bekämpfen sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft das jüngste zweite Urteil. «Unserer Meinung nach ist die Strafe zu gering», meint der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. Immerhin seien zwei Menschen gestorben. (ec)