WALZENHAUSEN: Ein höheres Arbeitspensum

An der Versammlung der Lesegesellschaft Lachen wurde die Umstrukturierung in der Gemeinde thematisiert.

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Michael Litscher und Hansueli Sturzenegger an der ÖV der Lesegesellschaft Lachen. (Bild: IKS)

Michael Litscher und Hansueli Sturzenegger an der ÖV der Lesegesellschaft Lachen. (Bild: IKS)

Die Lesegesellschaft Lachen lud kürzlich zur Vorstellung Kandidierender für den Gemeinderat sowie zum Referat von Gemeinderat Michael Litscher über die Reorganisation der Gemeindeführungsstruktur Walzenhausens ein. Bisher haben sich keine Kandidierenden für den Gemeinderat gemeldet. Deshalb rief Lesegesellschaftspräsident Hansueli Sturzenegger dazu auf, auf den Stimmzettel mögliche zukünftige Rätinnen und Räte einzutragen, damit die Findungsgruppe diese Personen anfragen könne.

Die 30 Personen verfolgten dann die Zusammenfassung von Michael Litscher, der zum ersten öffentlichen Workshop am 2. Mai in die MZA einlud. Dort könne die Reorganisierung mitgestaltet werden. Ausgangslage sei das Regierungsprogramm, das Punkte zu den Gemeindestrukturen beinhalte. Die einfachen Gemeindestrukturen stiessen an ihre Grenzen und es werde immer schwieriger, Kandidaten für den Gemeinderat zu finden. Darum strebe der Rat nach bilateralen Gesprächen die Erhöhung des Arbeitspensums des Gemeindepräsidenten von 40 auf 80 bis 100 Prozent an. Das genaue Pensum des Gemeindepräsidenten wird noch vor der Ausschreibung der Arbeitsstelle festgelegt.

Seit Mitte 2015 besteht eine Arbeitsgruppe, die die Ziele Anpassung der Funktionen, Steigerung der Attraktivität der politischen Ämter und Anstellungen, Weiterentwicklung der Gemeinde, bedürfnisgerechte und professionelle Strukturen, optimierte Abläufe sowie Mehrwert für die Bevölkerung festsetzte. Dabei kam sie betreffend Gemeinderat zum Schluss, dass fünf Gemeinderatssitze die Idealform sei. Die Umstrukturierung müsse aber noch durch beispielsweise die Konsultierung weiterer Kommissionen ausgearbeitet werden. Eine Realisation ist gemäss Michael Litscher auf die Amtsperiode 2019 – 2023 möglich. Zuvor müsste jedoch die Gemeindeordnung per Stimmbürgerbeschluss geändert werden. (iks)