Verfluchte Handtasche!

Ein Mann, der in Goldach zu tun hatte und dort eine Handtasche fand, wird derzeit nichts so verfluchen wie ebendiese Tasche. Statt des erwarteten Finderlohns von 20 Franken muss er 500 Franken Gerichtskosten sowie 100 Franken an die Besitzerin der Tasche zahlen.

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Ein Mann, der in Goldach zu tun hatte und dort eine Handtasche fand, wird derzeit nichts so verfluchen wie ebendiese Tasche. Statt des erwarteten Finderlohns von 20 Franken muss er 500 Franken Gerichtskosten sowie 100 Franken an die Besitzerin der Tasche zahlen. In dem kuriosen Fall vor dem Kreisgericht Rorschach behauptete die Frau, sie habe die Tasche gar nicht verloren, sondern vor ihrem Haus auf einen Blumentrog gestellt. Ob die Tasche dann von einem Schneepflug bewegt worden war, wie es der Kläger sah, blieb unbewiesen. Die Moral von der Geschicht'? Wegen einer Handtasche zieh besser nicht vor Gericht. (mel)