Das Eigentum an den Nationalstrassen wurde vor einiger Zeit dem Bund übertragen. Er bezahlt für Unterhalt und Betrieb. Ausnahmen sind Objekte, die von mehreren Parteien genutzt werden. Zu ihnen zählen etwa Unterführungen – solche gibt es auch auf Rheinecker Boden.
RHEINECK. Mit der Einführung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanton (NFA) wurde das Eigentum an den Nationalstrassen per 1. Januar 2008 auf den Bund übertragen. Gemäss den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen trägt damit grundsätzlich der Bund die Kosten für Unterhalt und Betrieb der Nationalstrasse.
Diverse Objekte der Nationalstrassen dienen verschiedenen Parteien und werden gemeinsam genutzt (Strassenunter- und Überführungen, Bachquerungen u. ä.). In solchen Fällen haben bis Ende 2007 die Kantone als Bauherr und Eigentümer der Nationalstrassen mit den involvierten Städten/Gemeinden/Dritten in der Regel Verträge abgeschlossen.
Der Übergang der Nationalstrassen auf den Bund bedeutet, dass für jene Objekte, die sowohl der National- wie auch den Stadt- /Gemeindestrassen dienen, neue Unterhalts- bzw. Zuständigkeitsvereinbarungen zu treffen sind.
Anstelle von grundbuchlichen Regelungen sollen die Rechtsverhältnisse zwischen Bund und Städten/Gemeinden mit Objektvereinbarungen geregelt werden.
Bei gemeinsam mit Dritten genutzten Anlagen setzt das Astra die Beteiligung des Bundes an den Kosten nach Massgabe der Interessen der Nationalstrasse fest. Das heisst: grundsätzlich trägt der Nutzer der jeweiligen Anlage die Kosten für deren Unterhalt. Zum Beispiel bei Nationalstrassenüberführungen trägt die Gemeinde die Kosten für den Unterhalt der unterführenden Gemeindestrasse, bei Bächen trägt die Gemeinde die Kosten für den Unterhalt des Baches.
Der Stadtrat genehmigte deshalb folgende Objektvereinbarungen: Unterführung Steinlibach Buriet, Brücke Steinlibach; Unterführung Freibach Ebenau, Brücke Freibach; Unterführung Bahnhof, Unterführung Fussgänger; Unterführung Töbelibach, Bachdurchlass; Unterführung Mennstrasse, Unterführung der Autobahn.
Am 26. Februar hat der Stadtrat der Wälli AG, Heiden, den Ingenieurauftrag für die Sanierung der Heinrich-Herzig-Strasse erteilt. Vorab ist der Unterhalts-/Erneuerungsbedarf an den Kanalisationsleitungen festzustellen. Um die Kanal-TV-Untersuchungen durchführen zu können, sind in einem ersten Schritt die Leitungen zu spülen und anschliessend die Untersuchungsaufnahmen zu dokumentieren. Der Stadtrat hat den Auftrag an die ortsansässige R. Baumgartner AG vergeben. Die Arbeiten werden noch diesen März durchgeführt, die Anwohner werden informiert.
Aufgrund der Ergebnisse der Begehungen vor Ort durch die gemeinsame Bachkommission Thal-Rheineck sowie der Beratungen innerhalb der zuständigen Räte haben der Gemeinderat Thal und der Stadtrat Rheineck beim Kanton (Tiefbauamt) vor längerer Zeit die Ausarbeitung eines generellen Projektes (GP) Steinlibach beantragt. Mit den Ingenieurarbeiten wurde dazumal das Ing.-Büro Bänziger Partner AG, Oberriet, beauftragt. Hydraulisch genügen nur wenige Abschnitte den gestellten Randbedingungen. Unter Berücksichtigung des Ereigniskatasters (keine Überschwemmungen im besiedelten Gebiet bekannt) ergab sich jedoch kein unmittelbarer Bedarf. Ökologisch befindet sich der Steinlibach hingegen in einem eher schlechten Zustand. Mit der nahezu durchgehend befestigten Sohle und harten Verbauungen der Ufer gilt der Steinlibach ökomorphologisch als stark beeinträchtigtes Gewässer. Die ökologischen Defizite müssten im Rahmen eines Ausbaues behoben werden.
Mit dem generellen Projekt wurde sichergestellt, dass keine Unterhaltsarbeiten oder Teilsanierungen einem späteren Gesamtprojekt zuwiderlaufen. Das generelle Projekt Steinlibach gliederte sich in 20 Abschnitte, eingeteilt in drei Prioritätsstufen: Prioritätsstufe 1: Umsetzung in den nächsten fünf Jahren; Prioritätsstufe 2: Umsetzung in fünf bis zehn Jahren; Prioritätsstufe 3: Umsetzung in zehn bis fünfzehn Jahren.
An einer Sitzung im Jahr 2012 erteilte die eingesetzte Arbeitsgruppe den Auftrag für die Projektierung der Sanierungsmassnahmen 1. Priorität. Der Stadtrat Rheineck befürwortete infolge des Auftrags die Einsetzung einer Schätzungskommission zur Erarbeitung eines Unterhaltsperimeters für den Steinlibach. Der Gemeinderat Thal fasste einen gleichlautenden Beschluss.
Ende 2012 entschied die Verwaltungsrekurskommission im Verfahren für die Sanierung des Gstalden-/Freibaches zusammenfassend: es handle sich aufgrund des Projektumfanges um ein Bauprojekt; ein Unterhaltsperimeter sei auf der Basis eines Ausführungsprojektes auf der ganzen Bachlänge zu erstellen; ansonsten sei je Teilprojekt ein Beitragsperimeter bezogen einzig auf das Teilprojekt gemäss Teil-Ausführungsprojekt zu erstellen.
Das bedeutet, dass das in Aussicht genommene und in der Praxis bisher kantonsweit geübte Verfahren, nämlich Erstellen eines Perimeter bezogen auf die ganze Bachlänge auf der Basis eines generellen Projektes und Ausführung in Etappen auf der Basis von rechtskräftigen Teil-Ausbauprojekten, nicht mehr angewendet werden kann. Aufgrund der geänderten Rechtspraxis, aber auch mit Blick auf den eher grossen Widerstand der betroffenen Grundeigentümer gegen das Projekt, haben der Gemeinderat Thal und der Stadtrat Rheineck entschieden, auf die Weiterführung des Sanierungsprojektes Gstalden-/Freibach zu verzichten.
Nachdem sich beim Steinlibach kein unmittelbarer Handlungsbedarf zeigte und sich bei diesem Verfahren das gleiche Ergebnis wie beim Gstalden-/Freibachprojekt abzeichnete, wird auch auf die Weiterführung dieses Projektes verzichtet.
Damit geht die Zuständigkeit für die Planung und Umsetzung des ordentlichen Unterhaltes an den Bächen wieder an die gemeinsame Bachkommission von Thal und Rheineck über.
Die Sandsteinplatten am Steinlibach auf der Höhe der Liegenschaft Hofäckerenstrasse 13, Thal, weisen starke Beschädigungen auf, die eine unaufschiebbare Sanierung nötig machen. Hinter den brüchigen, abgebrochenen Sandsteinplatten kommt direkt das Erdreich zum Vorschein. Es besteht die Gefahr von Ausspülungen und Böschungsabbrüchen. Der Stadtrat hat sich an seiner vergangenen Sitzung für eine der vier unterbreiteten Sanierungsvorschläge ausgesprochen. Die Arbeiten sollen in absehbarer Zeit umgesetzt werden.
Der Stadtrat genehmigte folgende Tombola: Musikverein Rheineck an der Abendunterhaltung vom 23. März. (gk)