Ist ein Ortsbürger von Rheineck auf Sozialhilfe angewiesen, bekommt er sie von der Ortsgemeinde, nicht von der Stadt. Das ist sehr ungewöhnlich – und für die Ortsgemeinde ein Risiko, das sie nun loswerden kann.
Gert Bruderer
Vor Jahrzehnten war die Bedeutung der Ortsgemeinden als Verwaltungseinheit noch sehr viel grösser. Dass sie auch fürsorgerische Aufgaben erfüllten, war gang und gäbe. Heute aber ist das Fürsorgeamt der Ortsgemeinde Rheineck ein Kuriosum.
Ein eigentliches Amt betreibt die Ortsgemeinde zwar nicht. Denn dank einer Vereinbarung mit der Stadt aus dem Jahr 2002 werden auch jene Sozialfälle im Rathaus behandelt, die Ortsbürger betreffen. Die Stadt verlangt für diese Arbeit nichts. Aber das Geld, das Ortsbürgern als Sozialhilfe zufliesst, hat nicht die Stadt aufzubringen, sondern die Ortsgemeinde.
Als die Zinsen noch hoch waren und die Ortsgemeinde von Sozialfällen praktisch verschont blieb, stieg das zweckgebundene Vermögen, das für die Sozialhilfe bestimmt ist, auf 562000 Franken. In den letzten Jahren schrumpfte es auf die Hälfte. Denn die Ortsgemeinde musste einige auswärts lebende Ortsbürger unterstützen. Würde weiterhin die Ortsgemeinde notleidenden Ortsbürgern Sozialhilfe leisten und wäre das hierfür reservierte Geld irgendwann aufgebraucht, müsste die Ortsgemeinde ihrer Verpflichtung mit Geld aus dem allgemeinen Haushalt nachkommen.
Ausser den Rheineckern sind im Kanton nur noch die Ortsgemeinden von Weesen und Lichtensteig verpflichtet, ihren Ortsbürgern bei Bedarf Sozialhilfe zu leisten. In Lichtensteig versucht die Ortsgemeinde seit zwanzig Jahren, die Verpflichtung loszuwerden. Doch habe man mit der politischen Gemeinde bisher keine Einigung erzielen können, sagt Ortsgemeindepräsident Peter Hüberli. Erst jetzt sei man auf gutem Weg. In Weesen stehen die Verhandlungen bevor; vor Jahren scheiterte ein Einigungsversuch.
Vom Druck befreit werden die drei Ortsgemeinden in absehbarer Zeit dank der Revision des Sozialhilfegesetzes. Dieses verbietet, dass Ortsgemeinden weiterhin für Sozialhilfe zuständig sind. Für Rheineck, Lichtensteig und Weesen gibt es somit nur zwei Möglichkeiten: Entweder Ortsgemeinde und politische Gemeinde einigen sich über die Bedingungen, zu denen der Wechsel erfolgt – oder der Kanton spricht in etwa zwei Jahren ein Machtwort.
Nur in Rheineck haben sich der Ortsverwaltungsrat und der Gemeinderat bereits geeinigt. Der Ortsverwaltungsrat beantragt der Ortsbürgerschaft, die Sozialhilfe für Ortsbürger rückwirkend auf den 1. Januar aufzugeben und die Aufgabe der Stadt Rheineck zu übertragen. Folgerichtig soll die Stadt dafür das zweckgebundene Vermögen des Evangelischen Fürsorgeamtes und des Katholischen Fürsorgefonds (total 306000 Franken) erhalten, obschon dies ein stolzer Betrag sei, wie Ortsgemeindepräsident Bernhard Lapp an der Vorversammlung sagte.
Obwohl dieses Geschäft auch die Stadt Rheineck betrifft, ist in deren Amtsbericht zu dieser Sache nichts zu finden. Stadtpräsident Hans Pfäffli sagt, bevor die Bürgerschaft der Ortsgemeinde nicht grünes Licht gebe, könne die Neuerung im Budget der Stadt keinen Niederschlag finden. Im Übrigen habe die Stadt keine Wahl, weil sie zur Übernahme der neuen Aufgabe gesetzlich verpflichtet sei. Sozialhilfe für Ortsbürger ist eine von vier Kategorien, die insgesamt etwa 70 Fälle umfassen. Die anderen drei Kategorien lauten: Kantonsbürger, Asylwesen, Ausländer.
Zumal auswärts lebende Ortsbürger allfällige Sozialhilfe in Zukunft von ihrer Wohngemeinde erhalten, wird die Zahlung von 306000 Franken an die Stadt Rheineck von Kritikern als gar hoch bemängelt. Ein Bürger meinte an der Vorversammlung allerdings: «Früher oder später wird das Geld sowieso aufgebraucht sein.»
Auf längere Sicht hat die Ortsbürgerschaft keine Wahl. – Zu ihrem Glück, muss man sagen, denn für Sozialhilfe zuständig zu sein, ist ein latentes Risiko. Sollte die Ortsbürgerschaft mit den ausgehandelten Bedingungen nicht einverstanden sein, wäre ein neuer Anlauf zu unternehmen. Bei einem Scheitern allenfalls neuer Verhandlungen würde der Kanton diktieren, wie es läuft.
Bernhard Lapp sagte: Man könne natürlich auch sagen, die Ortsgemeinde mache es sich leicht, indem sie sich einer unliebsamen Aufgabe entledige. Es sei aber nun einmal so, dass für die Sozialhilfe künftig die politischen Gemeinden zuständig seien, was der Ortsgemeinde die Möglichkeit gebe, sich auf ihre eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren.
Hinweis
BV der Ortsgemeinde: Freitag, 31. März, 19.30 Uhr, «Hecht»-Saal.