Kompakt, präzise und klar formuliert – so präsentiert sich das neue, gemeinsame Baureglement der Gemeinden Rüthi, Rebstein, Marbach und Oberriet.
RÜTHI/REBSTEIN/MARBACH/OBERRIET. Das gemeinsame Baureglement kommt mit nur 27 Artikeln aus, verzichtet auf die Ausnützungsziffer, trägt der heutigen Bauweise Rechnung und soll auf den 1. Juni 2014 in Kraft treten. Rüthi, Rebstein, Marbach und Oberriet passen die teils veralteten Baureglemente an und harmonisieren durch ein einheitliches Regelwerk die kommunalen Bauvorschriften. Dadurch wird das kundenfreundliche Bauen im oberen Rheintal unterstützt – zur Freude und zum Vorteil von Bauherren und Bauplanern.
Eine interkommunale Fachgruppe mit Harald Herrsche, Leiter Bauamt Oberriet, Thomas Ammann, Gemeindepräsident und Leiter Bauverwaltung Rüthi, Roman Gruber, Leiter Bauamt Rebstein-Marbach, und Dominic Stoop, Bausekretär Oberriet, bereinigte die bisherigen Vorschriften und erarbeitete das gemeinsame Baureglement.
Dieses reduziert die Regelungsdichte aufs absolut Notwendige, überzeugt durch präzise und klare Formulierungen mit erklärenden Skizzen und trägt der heutigen Bauweise Rechnung. Um es weiter benutzer- und bürgerfreundlich auszugestalten, befindet sich im Anhang ein umfassendes Sachwortregister. Dieses verweist auf die nötigen Artikel im kommunalen Baureglement und kantonalen Baugesetz.
Das überarbeitete Baureglement beinhaltet nur 27 Artikel und wartet mit diversen Neuerungen auf. Um die Überbauungsmöglichkeiten zu optimieren, wird die Ausnützungsziffer abgeschafft. Im Gegenzug gewährleisten Vorschriften für Aussenvolumen und Gebäudeabstand den Bau von wohnlichen Siedlungen. Um besser auf die individuellen Bedürfnisse der Bevölkerung und Wirtschaft, aber auch die Geländeverhältnisse eingehen zu können, wurde die Regelungsdichte auf ein Minimum reduziert. So können die Bauvorhaben einfacher und besser umgesetzt werden. Die Änderungen setzen die angestrebten Ziele der aktuellen Raumplanung um: Haushälterische Bodennutzung, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Sicherstellung einer geordneten und wohnlichen Besiedlung sowie bedürfnisgerechtes Bauen.
An der Informationsveranstaltung Ende August 2013 wurde der Reglementsentwurf der Bürgerschaft und interessierten Kreisen vorgestellt und diskutiert. Die wenigen, daraus formulierten Anregungen und Vorschläge flossen teilweise in den Entwurf ein. Nun wird die endgültige Fassung des revidierten Baureglements in allen vier Gemeinden vom 4. März bis 2. April 2014 öffentlich aufgelegt und in der Folge dem fakultativen Referendum unterstellt. Falls keine Einsprachen eingehen und das Referendum nicht ergriffen wird, tritt das gemeinsame Baureglement nach der kantonalen Genehmigung am 1. Juni 2014 in Kraft. Dass Rebstein, Marbach, Rüthi und Oberriet zusammen ein Baureglement erarbeiten, hat Signalwirkung. Die vertiefte regionale Zusammenarbeit und das Reduzieren der Vorschriften aufs gesetzliche Minimum entsprechen der Auffassung einer bürgerfreundlichen und zeitgemässen Verwaltung. (gk)