Privatgrund ist kein Spazierweg

Mit einem Verbotsschild versucht Toni Hasler Hundehalter von seinem Grundstück fernzuhalten. Während der Vegetationsperiode ist es Spaziergängern verboten, seine landwirtschaftliche Fläche zu betreten.

Susi Miara
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An der Kloterenstrasse, gleich nach der Brücke über den Aecheli-Bach, macht seit kurzem eine Verbotstafel darauf aufmerksam, dass dieses Grundstück nicht betreten werden darf. (Bild: Susi Miara)

An der Kloterenstrasse, gleich nach der Brücke über den Aecheli-Bach, macht seit kurzem eine Verbotstafel darauf aufmerksam, dass dieses Grundstück nicht betreten werden darf. (Bild: Susi Miara)

BERNECK. Der sechs Meter breite Grünstreifen entlang des Aecheli-Bachs verursacht bereits seit längerer Zeit Unstimmigkeiten zwischen dem Grundstücksbesitzer Toni Hasler und den Hundehaltern, die ihre Tiere auf der landwirtschaftlichen Fläche frei laufen lassen.

Bewirtschaftet wird das Ackerland vom Bernecker Landwirt Hermann Ritz. Früher durfte er den Mais bis zum Bach anpflanzen. Die Vorschriften des Gewässerschutzes schreiben heute einen Abstand zwischen dem Bach und dem Feld von sechs Metern vor. Viele Spaziergänger und Hündeler denken, dass dieser Grünstreifen für sie gemacht ist und als Spazierweg benutzt werden darf.

Hundehaufen im Spinat

Verunreinigungen durch Hundekot und Belästigungen durch frei laufende Hunde stören den Grundstücksbesitzer Toni Hasler. Er habe schon oft beobachtet, wie Hunde im Spinatfeld ihr Geschäft verrichtet haben und die Besitzer den Hundehaufen liegen liessen. Durch Hundekot kann das Erntegut so sehr verunreinigt werden, dass selbst Nutztiere dieses Futter verschmähen und liegen lassen.

Denn beim Mäh- und Erntevorgang wird der Hundekot grossflächig auf das Futter verteilt. Wegen dieser Verunreinigung können dann Krankheiten auf Tiere übertragen werden, die zu dauerhaften Schäden führen können.

Keine Lust zu streiten

«Kürzlich wies ich eine Frau zurecht und bat sie, den Grünstreifen zu verlassen und wieder zurückzukehren», sagt Toni Hasler. Sie habe sich jedoch geweigert und ihn angezeigt. «Sie behauptete, ich hätte sie angegriffen.» Die Anzeige sei inzwischen zurückgezogen worden. Toni Hasler möchte jedoch in Zukunft solche Situationen vermeiden. «Eine Juristin von der Rechtsberatung des Bauernverbands hat mir empfohlen, eine Verbotstafel aufzustellen», sagt Toni Hasler. Mit dieser Hinweistafel könne er Unbefugte von seinem Grundstück weisen und falls nötig auch eine Anzeige wegen Betretens des Privatgrundstücks einreichen.

«Mir ist wichtig, dass während der Vegetationszeit zwischen dem 15. März und dem 1. November die landwirtschaftliche Fläche von Fremden nicht betreten wird», sagt Hasler. Eine permanente Kontrolle sei zwar nicht möglich. «Wenn ich aber jemanden auf dem Grünstreifen antreffe, schicke ich ihn sofort wieder zurück.»