Muss Jimmy in die Hunde-RS?

AU. Peter und Marlies Schaffhauser aus Au wehren sich dagegen, mit ihrem zehnjährigen, einäugigen Yorkshire Terrier den obligatorischen Hundekurs besuchen zu müssen.

Susi Miara
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Oliver Schaffhauser mit dem einäugigen Yorkshire Terrier Jimmy und dem Border Collie Nero. (Bild: Susi Miara)

Oliver Schaffhauser mit dem einäugigen Yorkshire Terrier Jimmy und dem Border Collie Nero. (Bild: Susi Miara)

Marlies und Peter Schaffhauser sind verärgert. Grund für ihre Wut ist der obligatorische Hundekurs für Neuhalter. Wer sich nach September 2008 als Herrchen eines Hundes bei den Behörden eintragen liess, muss mit jedem neuen Hund einen Praxiskurs absolvieren. War der Halter noch nie als Besitzer eines Hundes registriert, fällt zudem ein Theoriekurs an.

Es geht nur ums Geld

In ihrem Fall finden es Schaffhausers überhaupt nicht logisch. Bei ihrem Hund handelt es sich um einen zehnjährigen Yorkshire Terrier, den sie aufgenommen haben. Der Hund sei acht Jahre lang tagelang in Au allein unterwegs gewesen. Weil seine ehemalige Besitzerin ihn vernachlässigte, und er sich am Auer Kreisel herumtrieb, bekam er den Namen Kreisel-Jimmy. Der Sohn von Marlies Schaffhauser habe den Hund für zwei Wochen in Obhut genommen, und schliesslich hat die Familie beschlossen, ihn zu behalten. «Zuerst brachten wir ihn zum Tierarzt, weil er keinen gesunden Eindruck machte», sagt Peter Schaffhausen. Die Tierarztrechnung sei hoch gewesen. Marlies und Peter Schaffhauser meldeten sich dann offiziell bei der Gemeinde als neue Besitzer des Hundes an. Bereits kurze Zeit später kam ein Schreiben vom Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, mit der Aufforderung, der Hund müsse einen Praxiskurs absolvieren.

Ist das ein Witz?

Als erfahrene Hundehalterin, die noch vor dem Obligatorium mit ihrem heute elfjährigen Border Collie Nero drei Erziehungskurse absolviert hat, sieht es Marlies Schaffhauser nicht ein, weshalb sie auch noch für diesen Kurs Zeit und Geld investieren muss. «Nach zehn Jahren kann man diesem Hund innerhalb von vier Stunden nicht mehr viel beibringen», ärgert sie sich. Er gehorche zwar gut, sie bezweifelt jedoch, dass er jetzt noch die Kommandos «Sitz», «Platz» oder «Bleib» erlernen wird. Dafür sei er zu alt und durch sein bisheriges Streunerleben zu stur. «Ich möchte ihm diesen Kurs nicht mehr antun», sagt Schaffhauser. Beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen habe man kein Verständnis für diese spezielle Situation gezeigt und auf das Hundegesetz verwiesen.

Ausnahme möglich

Franz Blöchlinger, Leiter Tierschutz beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, befasst sich mit diesem Fall und sagt auf Anfrage: «Viele Leute mit kleinen Hunden sträuben sich vor diesen Kursen.» Er habe oft die Erfahrung gemacht, dass die kleinen Hunde nicht sozialisiert sind und auch schnell zuschnappen. «Deshalb macht das Gesetz auch keinen Unterschied zwischen den Hunderassen.» Trotzdem gebe es Fälle, bei denen eine Ausnahmebewilligung erteilt wird. «Die Familie Schaffhauser hat zwei Wochen Zeit, eine schriftliche Stellungnahme bei uns einzureichen», sagt Blöchlinger. Diese werde geprüft und der Leiter des Tierschutzes beurteilt vor Ort die Situation. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen erteile solche Bewilligungen jedoch sehr zurückhaltend. Seit Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes habe der Kanton St. Gallen erst eine solche Bewilligung gutgeheissen.