Mit Schere herumgefuchtelt

Ein Asylbewerber hat sich mehrere Stunden geweigert, sein Baby den Behörden zu übergeben. Er wollte nicht, dass sein Kind in eine fremde Familie kommt.

Ida Sandl
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FRAUENFELD. Als seine Freundin den Saal des Thurgauer Obergerichts betritt, schaut der Angeklagte auf. Ihre Blicke treffen sich. Die Frau lächelt. Sie hat Fotos von den Kindern mitgebracht, die wird sie ihm nach der Verhandlung zeigen. Mit brüchiger Stimme und auf Englisch bittet der Angeklagte das Gericht, dass er mit seiner Familie hier bleiben könne.

Die Familie des Angeklagten, das ist seine Freundin, eine Marokkanerin, der mehrere Monate alte Sohn und das eineinhalb Jahre alte Mädchen. Beide Kinder leben bei Pflegeeltern, alle 14 Tage darf die Mutter sie sehen. Die Frau habe grosse psychische Probleme, sie könne nicht für ihr Kind sorgen, entschieden die Vormundschaftsbehörden bereits nachdem die Tochter geboren war. Das Baby blieb deshalb zwei Monate im Spital in Münsterlingen. Bei der Geburt habe noch ein anderer Mann die Mutter begleitet. Dann sei der Angeklagte aufgetaucht, damals 19 Jahre alt, ein rechtmässig abgewiesener Asylbewerber aus Nigeria, der als verschwunden galt. Er behauptete, er sei der leibliche Vater des Babys.

Das ist er nicht, wie sich später herausstellte. Aber er schien Mutter und Kind gern zu haben. Er habe sich fürsorglich um die Kleine gekümmert, wie Mitarbeiter des Spitals und Polizisten beobachteten. Am 15. November 2010 eskaliert die Situation. Das Baby soll endgültig zur Pflegefamilie gebracht werden. Doch der Angeklagte weigert sich, das Kind herauszugeben. Mit einer Schere soll er gedroht haben, er töte zuerst seine Tochter, dann sich. Er selbst behauptet, er habe nie gesagt, dass er das Baby töten wolle. Er habe mit der Schere herumgefuchtelt, sagen die Polizisten, die herbeigerufen wurden. Drei Stunden dauert die Geiselnahme, dann können die Polizisten dem Mann das Kind wegnehmen und ihn verhaften.

Für den Staatsanwalt ist das qualifizierte Geiselnahme. Das Urteil des Bezirksgerichts Kreuzlingen (drei Jahre Freiheitsstrafe, davon 18 Monate bedingt) ist ihm zu mild, deshalb legt er Berufung ein. Drei Jahre und acht Monate, forderte er gestern vor dem Obergericht. Er ist überzeugt, der Angeklagte habe mit dem Kidnapping auch durchsetzen wollen, dass er in der Schweiz bleiben könne. Der Verteidiger hält das Urteil für fair. Noch ein Monat, dann habe der Angeklagte den unbedingten Teil seiner Strafe abgesessen.

Während er im Gefängnis war, kam der gemeinsame Sohn auf die Welt. Sein Mandant hätte dem Mädchen nie etwas zuleide getan, sagt der Verteidiger. Bei der Geiselnahme habe es «ein massives Kommunikationsproblem» gegeben. Das Obergericht fällte noch kein Urteil.