Kein Facebook-Profil unter 16

Urs Bücheler von der Abteilung Prävention der Kantonspolizei St. Gallen erklärte in einem von der FDP-Ortspartei organisierten Referat die Gefahren im Umgang mit den neuen Medien.

Andrea Kobler
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Urs Bücheler appellierte an die Referatbesucher: «Nehmt Euch im Netz in acht!» (Bild: Andrea Kobler)

Urs Bücheler appellierte an die Referatbesucher: «Nehmt Euch im Netz in acht!» (Bild: Andrea Kobler)

marbach. Wussten Sie als Erstklässler, was ein Computer ist? Wenn nicht, sind sie noch in der Mehrzahl. Denn der Grossteil der heutigen Eltern von schulpflichtigen Kindern ist noch ohne Computer aufgewachsen. Umso wichtiger sei es, so Urs Bücheler, die Kinder in der neuen Welt der Kommunikation zu begleiten: «So, wie sie diese auf dem Weg in den Kindergarten begleitet haben.» Heute ist es beinahe nicht mehr möglich, die Hausaufgaben ohne Computer zu machen. Was interessante und spannende Aspekte hat, den Schritt zum Computer für Primarschüler aber unumgänglich macht. Denn es lauern auch Gefahren. So konnte Bücheler keinen absoluten Leitfaden geben, wie man sich im Netz gefahrlos aufhält: «Auch uns passiert es immer wieder, dass wir den Stecker rausziehen müssen.»

Keine Schiedsrichter

Kinder haben das Bedürfnis sich auszutauschen, sei es auf dem Pausenplatz, im Computer oder per Mobiltelefon im Chatroom. Es ist modern, viele Freunde zu haben, Bilder oder gar Filme auszutauschen. Wichtig aber ist, dass die Kinder ihre Freunde im Netz kennen. Denn problematisch wird es dann, wenn sich hinter den sogenannten Nick-Namen Menschen mit unlauteren Absichten verbergen. Denn wer weiss, ob hinter Sabine12 nicht Peter24 steckt?

Bücheler machte die Referatbesucher darauf aufmerksam, zu hinterfragen, wenn die Tochter auf einmal an jedem freien Nachmittag ins Kino geht, oder hellhörig zu werden, wenn sich der Sohn mit zwanzig Franken Taschengeld im Monat auffällig viele Markenkleider kauft. Früher gab es im Netz die sogenannten Cybercops, die Personen abmahnten, die mit allen Mitteln – zum Beispiel Kinogutscheinen – versuchten, Kinder zu treffen. Mit dem neuen Schweizer Strafrecht ist dies nicht mehr möglich.

Erst mit 16

Bücheler empfahl den Eltern, für ihre Kinder vor 16 Jahren kein Facebook-Profil zu eröffnen und das Profil dringend zusammen mit den Kindern zu erarbeiten. Wichtig sei es unter anderem, keine Wohnadresse oder Namen von Lehrern bekanntzugeben. Bei Daten und Bildern, die ins Internet gestellt werden, gibt es keine Kontrolle darüber, was andere damit tun. «Deshalb stellt keine Bilder in Badehose ins Netz!», mahnte Bücheler. Mit dem Herunterladen oder Versenden von Pornografie und Gewalt macht man sich strafbar. Je nachdem auch mit Comics, Cartoons oder gespielten Szenen, in denen zum Beispiel Menschen oder Tiere gequält oder getötet werden, sexuelle Handlungen mit körperlicher Gewalt verbunden sind, wenn nackte Kinder sexuell aufreizend posieren, usw. Es gibt viele Punkte, denen sich die Internetbenutzer nicht bewusst sind. Deshalb ist es wichtig, beim Umgang mit dem Internet klare Leitplanken zu setzen und transparent zu kommunizieren, Internet-Vereinbarungen auszuhandeln und altersgemässe Chat-Regeln festzulegen. In der modernen Welt der Kommunikation ist es zudem umso wichtiger, auch Familienaktivitäten ausserhalb des Netzes zu planen. Denn es droht neben der Chat-Sucht auch die Vereinsamung.

Wer zufällig auf Seiten mit kinderpornografischem Inhalt stösst, dem empfiehlt Bücheler, sich mit der zuständigen Untersuchungsbehörde «Kobik» (Koordinationsstelle zur Bekämpfung der internet-Kriminalität) in Verbindung zu setzen (www.kobik.ch).

Dass die Information über die Gefahr in den neuen Medien ein Bedürfnis ist, zeigten die Fragen und regen Diskussionen der Anwesenden.