Rebstein Der Gemeinderat hat die Öffnungszeiten der Gemeinde angepasst, sie gelten ab dem 1. Mai: Montag, 8 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr; Dienstag bis Freitag, 8 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr. Das Sozialamt und die AHV-Zweigstelle bleiben am Mittwoch geschlossen. Wer während diesen Zeiten nicht vorbei kommen kann, wird auf Voranmeldung ausserhalb der Öffnungszeiten empfangen.
Auf den 1. Januar 2017 hat das Parlament in Bern die Gesetzesgrundlage für die Hundekurse geändert. Neu muss kein Nachweis über den Besuch der Kurse (SKN 1 und SKN 2) mehr erbracht werden. Die Gemeinde und das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen empfehlen trotzdem, vor allem neuen Hundehaltern, die Kurse zu besuchen.
Die Hundetaxe für das Jahr 2017 wird wie im Vorjahr mit einer Rechnung erhoben. Es ist Folgendes zu beachten: Alle Welpen müssen innerhalb von drei Monaten einen Mikrochip bekommen und auf <%LINK auto="true" href="http://www.amicus.ch" text="www.amicus.ch" class="more"%> registriert werden; gemäss kantonalem Hundegesetz sind alle Hunde im Alter von mehr als fünf Monaten melde- bzw. taxpflichtig; die Hundetaxe für einen Hund beträgt gemäss Hundereglement Fr. 100.–, für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 150.–; die Neuanschaffung eines Hundes muss der Hundekontrollstelle gemeldet werden; die Hundehalter sind verpflichtet, Adressänderungen, Halter- bzw. Besitzerwechsel und das Ableben des Hundes der Hundekontrollstelle und der Amicus-Datenbank zu melden.
Im Jahr 2017 vollenden die Personen des Jahrgangs 1999 das 18. Lebensjahr. Diese Personen sind somit ab 1. Januar 2017 AHV-beitragspflichtig. Sie benötigen daher einen AHV-Versicherungsausweis. Wer keinen hat, soll sich beim Arbeitgeber oder bei der AHV-Zweigstelle melden. Der Versicherungsausweis kann ebenfalls auf der Seite der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen <%LINK auto="true" href="http://www.svasg.ch" text="www.svasg.ch" class="more"%> beantragt werden.
Am 20. März beginnen die Werkleitungs- und Strassensanierungen im Gebiet Oberfeld- und Oberdorfstrasse sowie am hinteren Käsereiweg. Damit soll die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet werden. Die Arbeiten werden durch die Arbeitsgemeinschaft Felix Rupprecht, Rebstein, und Implenia Schweiz AG, Buchs, ausgeführt.
Am Mittwoch, 5. April, findet um 20 Uhr die ordentliche Bürgerversammlung der Primarschulgemeinde Rebstein sowie der Politischen Gemeinde Rebstein in der Mehrzweckhalle Progy statt. Der Gemeinderat lädt die stimmberechtigten Rebsteiner herzlich zur Versammlung ein und freut sich auf eine rege Beteiligung. (gk)