Grober Verfahrensablauf
Bis in Altstätten das Zurückschneiden von Hecken und dergleichen angeordnet werden kann, sind einige Beschlüsse nötig: Stadtratsbeschluss (Verfügung durchzuführender Arbeiten mit Terminierung); Rechtsmittel (Einsprache, Rekurs etc.); Ist der Stadtratsbeschluss rechtskräftig, folgt das rechtliche Gehör vor Ort (Details, wie zurückzuschneiden ist); Offerte für entsprechende Arbeiten (Gärtner); Anordnung Ersatzvornahme durch Stadtrat; Rechtsmittel (Einsprache, Rekurs etc.); ist der Stadtratsbeschluss rechtskräftig, folgt die Terminierung der Ankündigung der Ersatzvornahme und am Schluss die Verrechnung. (kla)