Gewünschte Fusswegverbindung

Zwei Wege verbinden: Die Gemeinderäte Oberriet und Rüthi haben deshalb den Teilstrassenplan «Verbindung Tännelistrasse (RBK) Rüthi bis Eichaustrasse (SAK) Oberriet» erlassen.

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Nach Anregungen aus der Bevölkerung wird ab der Rampenbrücke südlich des SAK-Werks Blatten die neue Fusswegverbindung Oberriet – Rüthi bis zur Tännelistrasse entlang dem östlichen Binnenkanalufer erstellt. (Bild: gk)

Nach Anregungen aus der Bevölkerung wird ab der Rampenbrücke südlich des SAK-Werks Blatten die neue Fusswegverbindung Oberriet – Rüthi bis zur Tännelistrasse entlang dem östlichen Binnenkanalufer erstellt. (Bild: gk)

Oberriet-Rüthi. Mit der geplanten Wegerstellung entlang des rechten Ufers vom Rheintaler Binnenkanal zwischen Ende der Tännelistrasse auf Rüthner Gemeindegebiet und der Rampenbrücke südlich des SAK-Werks Blatten auf Oberrieter Gebiet wird eine verschiedentlich gewünschte Fusswegverbindung erschlossen.

Beliebtes Naherholungsgebiet

Aufgrund des Projektes Rheintaler Binnenkanal Rüthi «Hochwasserschutz und Ökologie im Einklang» hat das rechte und linke Ufer des Binnenkanals in Rüthi und Oberriet an Bedeutung als beliebtes Naherholungsgebiet gewonnen.

Was hingegen bis heute fehlt, ist eine Rundwegverbindung zwischen den beiden Gemeinden für Fussgänger. Der Fussgänger muss nach der Tännelistrasse für ein längeres Wegstück die Werkstrasse bis zur Gemeindegrenze Oberriet benützen. Dies ist sicherheitsmässig nicht optimal. Zudem wurde angeregt, eine zusätzliche Brücke als Verbindungsmöglichkeit für Fussgänger zu erstellen.

Der Gemeinderat Rüthi hat eine zusätzliche Brücke nach der RBK-Brücke Industriestrasse und Stegstrasse bei der ARA Hirschensprung Rüthi aus betriebswirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen.

Nachdem der Verwaltungsrat des Zweckverbandes Rheintaler Binnenkanalunternehmen als Grundeigentümerin des geplanten Fussweges grünes Licht für die Ausführung unter alleiniger Kostentragung der Gemeinden Oberriet und Rüthi erteilt hat, wurde die Ausführung mit dem Rheinunternehmen als Unterhaltungsverantwortliche vom Rheintaler Binnenkanal geplant.

Der Korridor der vorgesehenen Fusswegverbindung dient heute dem Rheinunternehmen als Fahrpiste (nicht befestigt) für den Unterhalt am Binnenkanal. Es wird nun ein 400 Meter langer und 1,50 m breiter befestigter Fussweg über die Grundstücke Nr. 707 (Rüthi) und Nr. 2586 (Oberriet) vom Zweckverband des Binnenkanalunternehmens erstellt. Die Erstellungskosten sind mit 16 000 Franken offeriert und werden je zur Hälfte von der Gemeinde Oberriet und Rüthi getragen. Die spätere Unterhaltspflicht des neuen Weges liegt beim Zweckverband.

Öffentliche Auflage

Der Teilstrassenplan liegt 30 Tage, seit Mittwoch, 30. Dezember 2009, bis Donnerstag, 28. Januar 2010, sowohl im Rathaus Oberriet, Bausekretariat (3. Stock), als auch im Rathaus Rüthi, Gemeinderatskanzlei (1. Stock), zur Einsichtnahme öffentlich auf. (gk)