WALZENHAUSEN. Das Quartierplangebiet Sonnenberg liegt etwas ausserhalb, westlich des Dorfkerns von Walzenhausen, an der Kantonsstrasse nach Wolfhalden.
WALZENHAUSEN. Das Quartierplangebiet Sonnenberg liegt etwas ausserhalb, westlich des Dorfkerns von Walzenhausen, an der Kantonsstrasse nach Wolfhalden. Die AMS Arts Ministry School, als heutige Grundeigentümerin der unbebauten Teile des Quartierplangebietes und selbst im Quartierplangebiet ansässig, möchte für die unbebauten Grundstücke und Grundstücksanteile eine Bebauung ermöglichen. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 4. Juni 2013 den Quartierplan Sonnenberg gutgeheissen und ihn zur Vorprüfung an das Departement Bau und Umwelt weitergeleitet. Mittlerweile musste der Quartierplan aufgrund der Vorprüfung zweimal angepasst werden. Der Quartierplan lag vom 19. Mai bis 17. Juni 2014 öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen.
Der Gemeinderat erliess den Quartierplan Sonnenberg am 12. August und verabschiedet ihn an das Departement Bau und Umwelt zur Genehmigung.
Das Büro des Gemeinderates hat die Richtlinien des Gemeinderates über die Ausschreibung und Vergabe von Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen durch die Einwohnergemeinde Walzenhausen entworfen.
Der Gewerbeverein erhielt die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu diesem Entwurf einzureichen. Dieser Einladung folgte der Gewerbeverein und reichte zwei Ergänzungen ein. Der Gemeinderat hat die Richtlinien geprüft und mit Sitzung vom 12. August genehmigt; sie treten per sofort in Kraft. Die Richtlinien können bei der Gemeindekanzlei angefragt werden oder sind auf der Homepage der Gemeinde Walzenhausen (www.walzen hausen.ar.ch) abrufbar.
Immer wieder erreichen die Gemeindekanzlei Anfragen betreffend einer Bewilligung von Himmelslaternen. Da die kantonalen Behörden nicht zuständig sind (gemäss deren Aussagen), wurden die Anfragen bisher der Feuerschutzkommission zur Behandlung weitergereicht.
Bei Himmelslaternen wird mittels eines Brenners Luft erhitzt, die den Ballon aufsteigen lässt. Die Hülle von Himmelslaternen besteht meist aus leichtem Papier sowie teilweise aus einem Metall- oder Holzgestänge. In gewissen Teilen der Schweiz sind Himmelslaternen nicht mehr erlaubt. So unter anderen in den Städten Zürich und Genf sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Eglisau.
In Liechtenstein und Deutschland sind Himmelslaternen generell verboten. Da der erforderliche Grenzabstand zu Österreich von Walzenhausen aus nicht eingehalten wird und auch Auflagen betreffend Flugverkehr bestehen sowie die Waldnähe, Windverhältnisse und Trockenheit zu beachten sind, spricht der Gemeinderat ein Verbot für das Steigenlassen von Himmelslaternen auf dem Gebiet der Einwohnergemeinde Walzenhausen aus, um Unfällen vorzubeugen.
Wer eine gastgewerbliche Tätigkeit aufnehmen will und alkoholhaltige Getränke gegen Entgelt zum Konsum an Ort und Stelle abgeben will, hat dem Gemeinderat ein schriftliches Gesuch einzureichen.
Vincenzo D'Amato, Walzenhausen, beantragt die Bewilligung für das Restaurant Gambrinus. Sämtliche Formulare und Dokumente wurden vollständig eingereicht.
Der Gemeinderat befürwortet das Gesuch und empfiehlt der Verwaltungspolizei Trogen dessen Bewilligung.
Die Gemeinde Walzenhausen wurde vom Kanton gemäss Art. 50, Abs.1 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, bGS 612.0) geprüft. Die Beurteilung der Gemeinde Walzenhausen per 31. Dezember 2013 führt zum Ergebnis, dass keine besonderen Massnahmen nötig sind und die finanzpolitischen Vorgaben eingehalten wurden. (gk)