Ein 50-jähriger Mann ist vor zehn Jahren in die Fänge von Immobilien-Betrügern geraten. Der Kauf von zwei Wohnungen hat ihm den finanziellen Ruin und ein Gerichtsverfahren eingebracht.
ST. GALLEN. Der heute arbeitslose und ausgesteuerte Mann ist eine von 220 Personen, gegen die die St. Galler Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet hat. Er musste sich vergangene Woche vor dem Kreisgericht wegen Erschleichung einer falschen Beurkundung verantworten. An der Verhandlung schilderte er, wie er geglaubt hatte, ein lukratives Geschäft abzuschliessen und stattdessen in die Privatinsolvenz geriet. Durch einen Bekannten sei er in Kontakt mit einem Mitarbeiter der ehemaligen Treuhandfirma Forestry AG gekommen. Dieser habe ihm gezeigt, wie er von der Palu Bau AG zwei Wohnungen kaufen und eine schöne Rendite aus den Mietzinsen generieren könne.
Er habe ihm gesagt, er brauche kein Eigenkapital, da ihm Forestry das Geld vorstrecke und auch die Hypothekarzinsen übernehme. Dafür müsse er einzig für die ersten Jahre die Mieteinnahmen abtreten. Der Mitarbeiter habe von einem Supergeschäft gesprochen, da es in japanischem Yen abgewickelt werde. Selbst wenn der Hypothekarzins steige, werde er noch eine schöne Rendite erzielen. So habe er zwei Wohnungen gekauft und erst noch 20 000 Franken Provision erhalten.
Was er nicht wusste: Die unseriösen Immobilenhändler benutzten von ihm unterschriebene Papiere, um unter anderem von Banken überhöhte Hypothekarkredite zu erschleichen. Das lukrative Geschäft entpuppte sich als Albtraum für den Mann. Nachdem der betrügerische Immobilienhandel aufgeflogen war, deckten die Mieteinnahmen die Kosten der Wohnungen bei weitem nicht mehr. Nach einiger Zeit musste er Insolvenz anmelden.
Es sei grösstenteils auf den Kauf der zwei Wohnungen zurückzuführen, dass er arbeitslos und ausgesteuert sei, betonte der Mann. Sein Verteidiger beantragte einen Freispruch. Die Immobilienhändler hätten ein undurchsichtiges Rechtsgeschäft betrieben, das von einem Laien nicht zu verstehen sei. Nicht umsonst seien Dutzende von Käufern auf das vermeintlich tolle Geschäft hereingefallen. Seinem Mandanten könne man zwar Blauäugigkeit vorwerfen, aber keine strafbare Handlung. Da auf den Verträgen teilweise komplett falsche Angaben standen, müsse man davon ausgehen, dass von den Immobilienhändlern Papiere gefälscht worden seien. Das Urteil für ihn und weitere Beschuldigte wird das Kreisgericht St. Gallen morgen bekanntgeben. Die hauptangeklagten Immobilienhändler stehen in einigen Monaten vor Gericht. (cis)