Die Bestatter

Die Gemeinde hat das Bestattungswesen neu organisiert. Ab dem 1. Januar ist die Herrsche Bestattungen GmbH für alle fünf Friedhöfe der Gemeinde zuständig.

Geri Krebs
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Der bisherige Bestatter Herbert Kühne (v. l.) mit seinen Nachfolgern Kristina Kehl und Tristan Herrsche, die ab dem 1. Januar für die Gemeinde Oberriet zuständig sind. (Bild: Geri Krebs)

Der bisherige Bestatter Herbert Kühne (v. l.) mit seinen Nachfolgern Kristina Kehl und Tristan Herrsche, die ab dem 1. Januar für die Gemeinde Oberriet zuständig sind. (Bild: Geri Krebs)

Festgehalten wird an einer kantonal unüblichen Lösung. Das neu gegründete Unternehmen Herrsche Bestattungen GmbH wird auch für ausserhalb der Gemeinde Verstorbene zuständig sein.

Auftragserteilung gilt ab 1. Januar 2019

Das Ziel der Neuorganisation bestand darin, eine einheitliche Lösung für das gesamte Gemeindegebiet und damit für die Friedhöfe in Oberriet, Eichenwies, Montlingen, Kriessern und Kobelwald zu finden. Der Bestattungsauftrag wurde im 2018 ausgeschrieben, wobei drei sehr interessante Bewerbungen eingin- gen. Nach Prüfung aller Unterlagen sowie diverser Gespräche wurde der Bestattungsauftrag an Kristina Kehl aus Montlingen vergeben. Hier handelt es sich um die Nachfolgelösung des bisherigen Bestatters Herbert Kühne aus Montlingen. Besonders überzeugt hat hier das Gesamtpaket, das durch die Unternehmung angeboten wird. Kristina Kehl hat hierfür eine neue Unternehmung zusammen mit ihrem Lebenspartner Tristan Herrsche gegründet. Ab 1. Januar 2019 ist damit die Herrsche Bestattungen GmbH in Montlingen für das Bestattungswesen auf dem gesamten Gemeindegebiet der Politischen Gemeinde Oberriet zuständig.

Zuständigkeit bei extern Verstorbenen

Die Mehrheit der St. Galler Gemeinden hat sich dafür entschieden, extern verstorbene Personen durch den am Sterbeort zuständigen Bestatter einsargen zu lassen. Die Gemeinde Oberriet geht hier bewusst einen anderen Weg bzw. hält an der bisherigen Praxis fest. Bezüglich der Einsargung von Einwohnerinnen und Einwohnern aus der Gemeinde Oberriet, die ausserhalb der eigenen Gemeindegrenzen versterben, gilt weiterhin die vollumfängliche Zuständigkeit des Oberrieter Bestattungsunternehmens. Dies bezieht sich nicht nur auf den Transport, sondern auch auf die Einsargung sowie die Lieferung des Sarges. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass es sich hier um eine nicht weit verbreitete Praxis handelt. Allerdings hat sich dieses Vorgehen bewährt und soll deshalb auch zukünftig so gehandhabt werden. Für die Angehörigen besteht damit nämlich lediglich ein einziger Ansprechpartner, was in der Regel sehr geschätzt wird. Den beiden bisherigen Bestattern, Herbert Kühne aus Montlingen sowie Peter Zäch aus Oberriet, wird für ihren jahrelangen und hervorragenden Dienst gedankt. Herbert Kühne hat mittlerweile das Pensionsalter erreicht, glücklicherweise wird er jedoch weiterhin in der Unternehmung von Kristina Kehl beratend zur Verfügung stehen.

Bereits in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht

Der Oberrieter Bestatter Peter Zäch will sich verstärkt seiner Zimmerei-Unternehmung widmen, was durch den Wegfall des Bestattungsauftrages möglich sein wird. Der Gemeinderat ist sich sicher, mit Kristina Kehl und ihrem Team eine hervorragende Lösung gefunden zu haben. Mit den hier beteiligten Personen konnten in der Vergangenheit bzw. über das Bestattungsunternehmen von Herbert Kühne bereits gute Erfahrungen gesammelt werden. Das umfassende Dienstleistungsangebot der Unternehmung wird den Angehörigen die nötige Erleichterung verschaffen, was in der schweren Zeit des Verlustes einer nahe stehenden Person sehr wertvoll ist.