Der Binnenkanal ist kein Stausee

Ein neues Bundesgesetz sorgt vielerorts für Aufsehen. Dieses sieht für kleine Weiher und Stauanlagen ähnliche Auflagen vor wie bei mittleren und grossen Stauseen. Für die Staustufen im Rheintaler Binnenkanal gibt es aber keine Änderungen.

Kurt Latzer
Drucken

rheintal. Wer bereits einmal einen Katastrophenfilm gesehen hat, kann sich allenfalls ein Bild davon machen, welche Zerstörungskraft Wassermassen haben, die sich nach dem Bruch einer Staumauer ins Tal ergiessen. Weil die zu erwartenden Schäden nahezu unermesslich wären, bestehen für Stauseen besondere Sicherheitsvorschriften.

Auch wenn es ein Tümpel ist

Wie Tageszeitungen zu entnehmen war, sind im Kanton Zürich im Hinblick auf die Gesetzesrevision 300 Stauanlagen überprüft worden. Bei etwa der Hälfte bestehe Handlungsbedarf, selbst bei kleinern Weihern. «Die Besitzer – oft die Gemeinden – müssten teure Überwachungssysteme einsetzen, einen Notfallplan mit Überflutungszonen erstellen und einen Wasseralarm installieren, der die betroffenen Gebiete bei Gefahr warnt», heisst es etwa in der «Zürichsee-Zeitung» vom 4. Januar. Dies schreibe ein neues Bundesgesetz vor, das die Aufsicht über Staumauern, Stauwehre und Rückhaltebecken regle.

Und die Rheintaler Wehre?

Auch am Rheintaler Binnenkanal existieren kleine Staustufen: bei den Kraftwerken Lienz, Blatten und Montlingen. Diese Anlagen sind im Besitz der St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke (SAK). Auf die Frage, ob auch diese Stauwerke vom neuen Gesetz betroffen sind und ob auch dort spezielle Massnahmen zu treffen seien, sagt Heinz Reichen, SAK, Leiter Produktion: «Die Anlagen im oberen Rheintal sind von der neuen Gesetzgebung nicht betroffen, es müssen dort keine speziellen Massnahmen getroffen werden.»

Nun aber heisst es, dass auch bei einem kleineren Gefährdungspotenzial, bei dem nur einzelne Häuser betroffen sind, überprüft werden müsse. «Das mag bei gestauten, stehenden Gewässern der Fall sein, bei denen Wasser permanent gegen die Dämme drückt. Bei den Kraftwerken am Binnenkanal aber ist die Belastung der Wehre nur bei Hochwasserereignissen gross», sagt Reichen.

Kleine Dämme problematisch

Wie der Leiter Produktion der St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke betont, seien die grossen und mittleren Stauanlagen weniger problematisch, da deren Überwachung weit besser sei als bei Dämmen kleinerer Weiher. Ein Beispiel dafür sei die Katastrophe in Ungarn gewesen. Bei einem Unfall im Aluminiumwerk nahe Kolontár brachen Dämme von Sammelbecken, eine Flut hochgiftigen Schlamms ergoss sich über mehrere Ortschaften. Im St. Galler Rheintal jedenfalls gebe es seines Wissens keine aufgestauten Gewässer, bei denen Handlungsbedarf bestehe.