RORSCHACH. Das Kreisgericht Rorschach hat gestern das Urteil zum Fall des Altstätter Bombenlegers veröffentlicht. Das Gericht folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die die Verwahrung des 37-Jährigen forderte. «Es gibt keine Alternative», sagte die Staatsanwältin am Freitag an der Verhandlung.
RORSCHACH. Das Kreisgericht Rorschach hat gestern das Urteil zum Fall des Altstätter Bombenlegers veröffentlicht. Das Gericht folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die die Verwahrung des 37-Jährigen forderte. «Es gibt keine Alternative», sagte die Staatsanwältin am Freitag an der Verhandlung. Eine Entlassung des Mannes, der vor 15 Jahren in Altstätten an einem Bombenanschlag beteiligt war, sei wegen der Rückfallgefahr keine Option. Der Mann hatte 2000 als Racheakt für die Ausweisung aus seiner Wohnung einen Bombenanschlag auf den Präsidenten des Kreisgerichts Oberrheintal geplant. Die Bombe explodierte nicht. Der Täter wurde damals zu einer Zuchthausstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben und bis zuletzt im November 2015 verlängert. Bis zum Urteil über die Verwahrung sass der Mann in Sicherheitshaft. Bis zum Antritt der Verwahrung bleibt er laut Gericht dort. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. (sda)