Behörden müssen Hanf zurückgeben

Die St. Galler Staatsanwaltschaft ist im Streit um die Beschlagnahme von Hanfpflanzen vor dem Bundesgericht unterlegen. Eine Herstellerin von legalen Produkten aus einheimischem Hanf erhält zahlreiche Hanfpflanzen zurück.

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Die St. Galler Staatsanwaltschaft ist im Streit um die Beschlagnahme von Hanfpflanzen vor dem Bundesgericht unterlegen. Eine Herstellerin von legalen Produkten aus einheimischem Hanf erhält zahlreiche Hanfpflanzen zurück.

Das Untersuchungsamt Gossau führte ein Strafverfahren gegen einen mutmasslichen Hanfhändler. Der Mann wird von einer Drittperson belastet und verdächtigt, im Jahr 2010 zweimal je 150 Hanfpflanzen zu jeweils 15 000 Franken verkauft zu haben. Im Anschluss an eine Hausdurchsuchung am Wohnort des mutmasslichen Hanfhändlers beschlagnahmte das Untersuchungsamt Gossau verschiedene Hanfpflanzen, darunter Hanfstauden, Hanfschnitt und Hanfblüten.

Eine Herstellerin von legalen Produkten – Salben, Öl, Sirup oder Tee – aus einheimischem Industriehanf erhob gegen die Beschlagnahme Beschwerde und verlangte die Rückgabe der Hanfpflanzen. Das Unternehmen machte geltend, ein grosser Teil des Hanfs gehöre ihr und sei an sie herauszugeben. Die St. Galler Anklagekammer hiess die Beschwerde gut und gab die beschlagnahmten Pflanzen frei.

Dagegen rief die St. Galler Staatsanwaltschaft das Bundesgericht an, blitzte aber ab. Denn gegen die Tätigkeit des Unternehmens waren keine Einwände bekannt; vielmehr hatte das Untersuchungsamt Gossau Ende 2008 ein Verfahren gegen das Unternehmen wegen Verdachts von Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgehoben.

Zudem hatte die Fachmesse Tier & Technik bestätigt, dass das Unternehmen Produkte aus einheimischem Industriehanf ausgestellt und beworben hatte und dass dies nie zu Beschwerden oder Interventionen der Strafbehörden geführt habe. (upi)