HEIDEN. Der Regierungsrat hat das Baureglement der Gemeinde Heiden und den Teilzonenplan Nord genehmigt. Gleichzeitig wurden die gegen die Planungsinstrumente gerichteten Rekurse von privaten Grundeigentümern vollumfänglich abgewiesen.
HEIDEN. Der Regierungsrat hat das Baureglement der Gemeinde Heiden und den Teilzonenplan Nord genehmigt. Gleichzeitig wurden die gegen die Planungsinstrumente gerichteten Rekurse von privaten Grundeigentümern vollumfänglich abgewiesen. Damit ist ein weiterer Schritt getan, damit das Grundstück der Migros Ostschweiz an der Gruberstrasse überbaut werden kann. Auch für die Nutzung der Kurzone besteht Klarheit. Ebenso wurden die Artikel für ein verdichteteres Bauen durch Erhöhung der Ausnutzungsziffer bei mehrgeschossigen Bauzonen und der Bonus-Artikel für energieeffizientes Bauen genehmigt. Der Gemeinderat zeigt sich in einer Mitteilung erfreut über die Entscheide. Zurzeit läuft die Beschwerdefrist für die Grundeigentümer, während der die Entscheide angefochten werden können. Gleichzeitig laufen Verhandlungen mit Grundeigentümern für eine Einigung für die Erschliessung des Gebietes Nord. (red.)