Ausschluss von Klassenlager war gerechtfertigt

THAL. Der Erziehungsrat des Kantons St. Gallen hat entschieden, dass die Schule Thal korrekt vorgegangen ist, als sie im letzten Frühling fünf Primarschüler von einem Klassenlager ausgeschlossen hat. Der Rat hat einen Rekurs gegen diesen Entscheid abgewiesen.

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THAL. Der Erziehungsrat des Kantons St. Gallen hat entschieden, dass die Schule Thal korrekt vorgegangen ist, als sie im letzten Frühling fünf Primarschüler von einem Klassenlager ausgeschlossen hat. Der Rat hat einen Rekurs gegen diesen Entscheid abgewiesen. Dies gab die Schule gestern in einer Medienmitteilung bekannt.

Anfang Mai des vergangenen Jahres war es zu einem Streit zwischen sechs Thaler Schülern gekommen, wobei fünf Schüler einem einzelnen gegenüber standen. Um eine störungsfreie Durchführung des bevorstehenden Klassenlagers gewährleisten zu können, verfügte die Schulbehörde den Lager-Ausschluss von fünf Schülern (unsere Zeitung berichtete). Der Schule wurde daraufhin seitens der Rekurrenten konfliktunfähiges Verhalten vorgeworfen.

Der Erziehungsrat hat diesen Rekurs nun abgewiesen, wie die Schule schreibt. Der Rat halte in seiner Begründung fest, dass der Lager-Ausschluss bei der besonders empfindlichen Konstellation eines solchen Vorfalls unmittelbar vor Lagerbeginn für das Erreichen des angestrebten Ziels einer ungestörten Lager-Durchführung verhältnismässig war. Mit dem Entscheid des Erziehungsdepartements vom 19. Februar dieses Jahres betrachtet Schulratspräsident Heinz Herzog laut Medienmitteilung die Angelegenheit als erledigt. Die Schule Thal wolle nun mit den betroffenen Eltern das Gespräch suchen. (pd/red.)