Die politische Vereinigung a plus fordert vom Altstätter Stadtrat eine Koordinationsstelle und weitere Massnahmen zur Belebung der Altstadt.
Die politische Vereinigung a plus lanciert eine Volksmotion «für eine lebendige Altstadt». Mit ihr soll der Stadtrat beauftragt werden, ein Massnahmenpaket zu erarbeiten, das dem Ladensterben in der Altstadt und den damit verbundenen negativen Folgen für Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur Einhalt gebietet.
«Das ist in der Tat leichter gesagt als getan», räumte Raphael Wälter, der Kandidat von a plus für den Stadtrat (siehe Nominationsbericht unten) an der a-plus-Hauptversammlung letzten Freitag ein. «Aber mit unserer Motion wollen wir für den Stadtrat und die Bürgerschaft den Anstoss geben, in diesem Bereich aktiver zu werden.»
Konkret schlägt aplus die Schaffung einer Koordinationsstelle vor, welche die verschiedenen Interessen mit allen betroffenen Beteiligten bündelt. Sie soll Standortförderung betreiben und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Altstätten würde mit einer solchen Stelle das Rad nicht neu erfinden, hält aplus fest: In ähnlichen Schweizer Kleinstädten gebe es bereits solche Stellen.
Weil Altstätten in dieser Sache aber Neuland betritt, verlangt die Motion, dass der Stadtrat nach einer Testphase von mindestens zwei Jahren eine erste Bilanz zieht und über die Weiterentwicklung der Koordinationsstelle entscheidet.
Mit einer Volksmotion wird der Stadtrat beauftragt, eine Vorlage zu einem Thema zu erarbeiten, das in den Entscheidungsbereich der Bürgerschaft fällt. Nötig sind dafür die Unterschriften von 200 Stimmberechtigten. Dieses politische Instrument wurde den Bürgerinnen und Bürgern von Altstätten mit der Gemeindeordnung von 2013 in die Hände gegeben. Es wurde bis anhin aber noch nie genutzt – ebenso wenig wie der Volksvorschlag, den es in Altstätten auf Gemeindeebene ebenfalls seit 2013 gibt. Beide politischen Volksrechte wurden mit dem kantonalen Gemeindegesetz von 2009 ermöglicht.
Raphael Wälter erklärte den an der Hauptversammlung Anwesenden die Eckpunkte einer Volksmotion: «Im Gegensatz zur Initiative ist die Volksmotion weniger weitreichend und überlässt dem Stadtrat noch viel Spielraum.» Der Stadtrat könne die Ablehnung, die Gutheissung oder eine Umformulierung beantragen, entscheiden werde jedoch die darauffolgende Bürgerversammlung: Tritt sie auf die Volksmotion ein, hat der Stadtrat ein Jahr Zeit, die Vorlage auszuarbeiten.
Laut dem auf der Homepage von a plus veröffentlichten Zeitplan möchte a plus die nötigen Unterschriften bis September beisammen haben und dem Stadtrat einreichen mit der Absicht, dass bereits an der Budgetbürgerversammlung diesen November über die Gutheissung der Volksmotion abgestimmt werden kann. (pd/mt)
Hinweis
Unterschriftenbögen können von der Homepage der Vereinigung a plus heruntergeladen werden: www.altstaettenplus.ch