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Der Stadtschreiber soll nachträglich die Wahlzettel manipuliert haben, so stellt es die Staatsanwaltschaft dar. Dieser bezeichnet die Anklage als völlig absurd. Eine schwierige Aufgabe für das Gericht.
Erst einige Tage nach der Wahl soll der eigentliche Betrug passiert sein. So beschreibt es die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift. Und zwar soll sich der Stadtschreiber im Einwohneramt leere Wahlbüchlein beschafft haben. Daraus habe er gegen 100 SVP-Listen herausgetrennt und den regulären Wahlzetteln beigemischt.
Ein ungeheurer Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft da äussert. Als Stadtschreiber war Ralf Limoncelli in höchster Verantwortung, dass die Wahl korrekt verläuft. Und gerade deshalb wäre es erschütternd, sollten die Anschuldigungen zutreffen.
In ihrer Anklageschrift schildert die Staatsanwaltschaft Schritt für Schritt, wie die Manipulation der Wahlzettel in den acht Tagen nach der Wahl ihrer Ansicht nach abgelaufen sein soll. Die Schilderung erscheint plausibel, und falls sie zutrifft, kommen nur wenige Personen als Täter in Frage.
Was für den ehemaligen Stadtschreiber äusserst ungünstig ist: Mehrmals hat er sich in den Tagen nach der Wahl – so schildert es die Staatsanwaltschaft – allein an den Wahlzetteln zu schaffen gemacht. Nur schon das ist bedenklich. Vermutlich will gegenwärtig niemand dazu Stellung nehmen. Aber nach Abschluss des Verfahrens wird auch der Stadtrat dazu ein paar Fragen beantworten müssen.
Ob das alles für eine Verurteilung reicht, steht auf einem anderen Blatt. Als Beweismittel dienen in erster Linie die 639 unveränderten SVP-Wahlzettel beziehungsweise jene knapp 100 unter ihnen, die gemäss Staatsanwaltschaft nachträglich beigemischt wurden.
Ralf Limoncelli bezeichnet die Anschuldigung als haltlos. «Zu denken, ich hätte etwas mit dem Austausch von Wahlzetteln zu tun, ist völlig absurd und bar jeder Logik», schrieb er in einer Medienmitteilung. Die Aussagen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten liegen also diametral auseinander. Man darf gespannt darauf sein, wie die beiden Parteien vor Gericht ihre Sicht der Ereignisse schildern werden.
Über das Motiv ist in politisch interessierten Kreisen schon intensiv diskutiert worden. Die Staatsanwaltschaft nennt zwei Punkte: Der Angeklagte habe erstens das Gesicht wahren wollen. Und zweitens habe er eine alte Rechnung mit der GLP begleichen wollen. Ob das ausreicht, um seine Karriere aufs Spiel zu setzen, darüber kann nur spekuliert werden.
Dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, ist unumgänglich. Schon im Mai des letzten Jahres hatte der Generalstaatsanwalt, Stefan Haffter, sich weit aus dem Fenster gelehnt und von aktiver, bewusster Manipulation (juristisch korrekt: qualifizierte Wahlfälschung) gesprochen. Danach konnte er gar nicht mehr anders, als Anklage zu erheben.
Aufgrund der Differenzen zwischen den Laufzetteln, den Wahlzetteln und dem am 15. März gemeldeten Resultat drängt sich der Verdacht denn auch auf, dass hier nicht nur ein unbedachter Fehler passiert ist. Es müssten schon mehrere grobe unbeabsichtigte Fehler passiert sein. Aber nochmals: Ob das reicht, um den Ex-Stadtschreiber zweifelsfrei zu verurteilen, das muss das Gericht beurteilen. Jede Vorverurteilung ist unzulässig.
Das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmass erscheint aus Laiensicht sehr milde. Falls Limoncelli verurteilt wird, muss er 13’500 Franken Busse und Verfahrenskosten zahlen. Die Haftstrafe von 15 Monaten müsste er erst im Wiederholungsfall absitzen. Rein finanziell erscheint ein tiefer fünfstelliger Betrag nicht gerade abschreckend, wenn man bedenkt, wie viel Geld die Kandidierenden und Parteien im Wahlkampf ausgeben. Juristisch gesehen liegen die 15 Monate bedingt allerdings im Rahmen dessen, was man erwarten konnte. Das maximale Strafmass bei diesem Delikt beträgt drei Jahre.
Der Prozess, der am 6. und 7. Juli vor dem Bezirksgericht Frauenfeld stattfindet, wird mit einem Entscheid über Schuld oder Unschuld des Angeklagten enden. Es ist zu hoffen, dass dabei auch ans Licht kommt, was genau zwischen dem 15. und dem 23. März 2020 passiert ist. Garantiert ist das aber nicht.