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Die SBB wollen an 58 Bahnhöfen Kameras mit Gesichtserfassung installieren. Darüber, ob dies rechtlich zulässig ist, lässt sich streiten. Martin Steiger, Anwalt für Datenschutz, sagt, dass dies grundsätzlich erlaubt sei. HSG-Strafrechtsprofessorin Monika Simmler sieht hingegen einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Bevölkerung.
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Die SBB lassen sich bei ihrem Geschäftsmodell offenbar von China inspirieren. Wie der K-Tipp in seiner aktuellen Ausgabe aufdeckt, planen die SBB, ihre grösseren Bahnhöfe mit Kameras mit integrierter Gesichtserkennungssoftware auszurüsten, welche die Reisenden auf Schritt und Tritt verfolgen. Gemäss dem Beschaffungsplan «KundenFrequenzMessSystem 2.0» ist das Ziel, «Daten in hoher Qualität zu beschaffen, mit denen Personenbewegungen an Bahnhöfen analysiert werden können.»