Tierseuche
Möwen in Rapperswil-Jona an Vogelgrippe gestorben – St.Galler Geflügelbauern müssen nun besonders vorsichtig sein

In Rapperswil-Jona sind Möwen an der Vogelgrippe gestorben. Es ist möglich, dass das Virus schweizweit auf das Hausgeflügel übergreift. Deshalb hat der Bund verfügt, dass die Kantone bei Ausbrüchen besondere Massnahmen ergreifen dürfen. Diese werden nun in Rapperswil-Jona angewendet.

Ambra Elia
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In der Schweiz gab es im Mai wieder vermehrt Fälle des Vogelgrippe-Virus. Auch Rapperswil-Jona ist betroffen.

In der Schweiz gab es im Mai wieder vermehrt Fälle des Vogelgrippe-Virus. Auch Rapperswil-Jona ist betroffen.

Bild: Getty

In Rapperswil-Jona wurden tote Möwen aufgefunden und positiv auf das Vogelgrippe-Virus getestet. Im Kontrollgebiet im Umkreis von einem Kilometer um die Brut- und Nistplätze der positiv getesteten Möwen gelten ab Samstag deshalb wieder verstärkte Massnahmen, die vom Bund angeordnet wurden. Diese sollen laut einer Mitteilung des St.Galler Gesundheitsdepartements verhindern, dass das Virus in Geflügelhaltungen eingeschleppt wird und sich weiter verbreitet.

Im besagten Kontrollgebiet sind sechs Betriebe betroffen. Ihr Geflügel darf nur noch draussen weilen, wenn es in einem geschützten Auslauf ist. Somit muss das Gehege auch gegen oben geschlossen sein. Wenn dies nicht möglich ist, muss das Geflügel in einem Stall gehalten werden. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen informiert die Betriebe direkt über die zusätzlichen Schutzmassnahmen.

Geflügelausstellungen sind innerhalb des Kontrollgebietes bis vorerst 31. Juli nicht erlaubt. Positive Befunde bei Geflügelhaltern im Kanton St.Gallen gibt es bislang nicht.

Schweizweites Beobachtungsgebiet

Der ganze Kanton, aber auch der Rest der Schweiz gelten ab Samstag ebenfalls als Beobachtungsgebiet. Personen, die tote Vögel finden, sollen diese nicht berühren, sondern den Fund dem Wildhüter oder der Kantonspolizei melden. Diese werden die Kadaver einsammeln und allfällige Untersuchungen veranlassen. Untersucht werden insbesondere tote Wasservögel, Greifvögel und Funde von mehreren toten Tieren an der gleichen Stelle.

Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier könnten nach wie vor ohne Bedenken konsumiert werden, schreibt das Gesundheitsdepartement.

Geringes Risiko für grossflächige Seuche

Das Risiko, dass sich die Seuche grossflächig ausbreitet, sei derzeit gering. Die Wildvögel brüten derzeit und sind darum ortsgebunden. Es sei aber möglich, dass die Vogelgrippe auf das Hausgeflügel übergreife. Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) per Samstag verfügt, dass die Kantone bei lokalen Ausbrüchen unter Wildvögeln örtlich begrenzte Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ergreifen können. Diese werden nun im Fall von Rapperswil-Jona angewendet.

Ab Mitte Sommer bewegen sich die Wildvögel aus ihren Nistgebieten. Das kann das Seuchengeschehen erneut verändern. Das BLV beobachtet die Situation und wird im Sommer über das weitere Vorgehen entscheiden.