Rechtsgrundlage
Kanton St.Gallen: Deutliches Ja zum Gesetz über Corona-Hilfsgelder für Unternehmen

Die St.Galler Stimmberechtigten haben am Sonntag über das Gesetz zur wirtschaftlichen Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie entschieden. Sie winkten die Vorlage mit einem Ja-Anteil von 69 Prozent durch.

Christoph Zweili
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Cappuccino, Prosecco und Orangensaft: Die Gastrobranche hat während der Pandemie mit Umsatzeinbrüchen zu kämpfen.

Cappuccino, Prosecco und Orangensaft: Die Gastrobranche hat während der Pandemie mit Umsatzeinbrüchen zu kämpfen.

Bild: Christian Beutler/KEY

Die Vorlage wurde in sämtlichen 77 Gemeinden angenommen. Insgesamt sagten 105'679 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Ja; 47'457 lehnten die Vorlage ab. Die Stimmbeteiligung lag bei 49,1 Prozent.

Es ist dies der zweite Volksentscheid zur Pandemie, der im Kanton St.Gallen fällt: Mit 77 Prozent Ja- zu 23 Prozent Nein-Stimmen hatte die St.Galler Stimmbevölkerung im November 2020 die Corona-Notkredite des Kantons im Umfang von 50 Millionen Franken gutgeheissen.

Am Wochenende ging es nun um die Härtefallmassnahmen - der Kantonsrat hatte das Gesetz am 17. Februar 2021 mit 108:0 Stimmen per Notrecht erlassen. Das Gesetz beinhaltet drei Teile: Die Unterstützung von Härtefällen, die Unterstützung von professionellen Sportvereinen und die Unterstützung von Seilbahnunternehmen. Die St.Galler Regierung hatte Mitte Dezember dafür eine dringliche Verordnung erlassen, die nun nach der obligatorischen Volksabstimmung in ein formelles Gesetz überführt wird.

Härtefälle sind an Bedingungen gebunden

Im ersten Teil ist geregelt, dass der Kanton alle Härtefälle mit insgesamt maximal 95 Millionen Franken unterstützen kann. Um als Härtefall zu gelten, müssen die Unternehmen gewisse Bedingungen erfüllen – zum Beispiel Restaurants oder Hotels, die behördlich geschlossen wurden oder aufgrund der angeordneten Massnahmen einen erheblichen Umsatzrückgang erlitten haben. Dazu gehören auch Reiseunternehmen oder die Eventbranche. Die Unterstützung orientiert sich an den Vorgaben des Bundes. Dieser übernimmt bei jedem Härtefall 70 Prozent der finanziellen Unterstützung, den Rest übernimmt der Kanton.

Im zweiten Teil ist die Unterstützung von professionellen Sportvereinen geregelt. Diese können beim Bund Gelder beantragen. Das Gesetz legt fest, dass der Kanton die vom Bund verlangte Garantie übernimmt. Bisher haben der FCSG und der SC Rapperswil-Jona Lakers beim Bund Gelder beantragt. Gestützt auf die neue gesetzliche Grundlage soll die Regierung den beiden Sportklubs Sicherheiten im Umfang von insgesamt 1,825 Millionen Franken gewähren können.

Im dritten Teil ist geregelt, dass Seilbahnunternehmen vom Kanton unterstützt werden – hier gilt ein Kostendach von sechs Millionen Franken.