Rassismus
Rassistischer Rentner sprüht Eritreer grundlos mit Pfefferspray frontal ins Gesicht

In der Stadt St.Gallen hat ein 78-jähriger Schweizer im Juli einen eritreischen Clubbesitzer mit einem Pfefferspray angegriffen und übel beschimpft. Gegen den Strafbefehl wegen Tätlichkeiten, der Beschimpfung und des Aufrufs zu Rassendiskriminierung hat der Mann Rekurs eingelegt.

Enrico Kampmann
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Der 78-jährige Schweizer sprühte dem Geschäftsführer eritreischer Herkunft ohne Vorwarnung mit einem Pfefferspray frontal ins Gesicht.

Der 78-jährige Schweizer sprühte dem Geschäftsführer eritreischer Herkunft ohne Vorwarnung mit einem Pfefferspray frontal ins Gesicht.

Siberian Photographer / iStockphoto

Im Juli verlässt ein älterer Herr sein Wohnhaus in der Stadt St.Gallen und läuft einige Meter zum Eingang eines unscheinbaren Clubs nebenan. Dort angelangt, schreitet der 78-jährige Schweizer auf den Geschäftsführer zu und sprüht diesem ohne Vorwarnung mit einem Pfefferspray frontal ins Gesicht.

Dabei beschimpft der Pensionär den aus Eritrea stammenden Clubbesitzer aufgrund seiner Hautfarbe auf übelste Weise. Unter anderem fallen die Worte «Affe» und «Gorilla».

Als die Polizei wenig später am Ort des Geschehens eintrifft, hat sich der Rentner immer noch nicht beruhigt. Während der Tatbestandsaufnahme macht er gemäss dem Strafbefehl in Anwesenheit der Polizei sowie dem Opfer und etlicher anderer Menschen afrikanischer Herkunft extrem rassistische Aussagen.

Diese werden hier nicht in vollem Umfang wiedergegeben. Doch unter anderem negiert der Rentner Schwarzafrikanern ihre Menschlichkeit und fügt hinzu:

«Wenn die Polizei nichts macht, werde ich selbst zum Rechten schauen.»

Des Aufrufs zu Rassendiskriminierung für schuldig befunden

Nun hat die Staatsanwaltschaft den Schweizer der Tätlichkeiten, der Beschimpfung und des Aufrufs zu Rassendiskriminierung für schuldig befunden. Ihm wurde eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Franken auferlegt, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine Busse und die Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 1350 Franken zahlen. Der Mann hat Rekurs eingelegt, somit ist die Strafe noch nicht rechtskräftig.

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