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Zwei Einbrecher erhalten vom Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland Gefängnisstrafen und langjährige Einreiseverbote. Das Duo hat versucht, sich mit Einbruchdiebstählen mehr schlecht als recht über Wasser zu halten.
In der Silvesternacht 2019 hatten es die beiden Ganoven auf zwei Häuser in Sargans abgesehen. Kaum hatten sie das ebenerdige Küchenfenster des einen Gebäudes aufgebrochen, kletterten sie rein und durchwühlten Räume, Schränke und Schubladen. Obschon sie zwei echte Goldvreneli fanden sowie mehrere Vatikan-Münzen und ein paar Armbanduhren, fiel die Beute im Gesamtwert von 1620 Franken eher bescheiden aus. Vor allem, wenn man bedenkt, dass noch ein bis heute unbekannter dritter Dieb zugange war und der Sachschaden sich fast auf das Doppelte belief. Unter dem Strich 500 Franken netto pro Kopf war jetzt nicht so der Brüller.
Also versuchten sie es gleich nochmals im Nebenhaus. Sie probierten zunächst, die Eingangstüre aufzubrechen, scheiterten aber. Erst durch ein Küchenfenster erlangten sie Zugang. Diesmal konnten sie Red-Bull-Brause, eine Goldkette, etwas Bargeld und ein Parfum einstecken, Gesamtwert 1840 Franken. Der Sachschaden lag diesmal bei 5000 Franken. Danach flohen sie wieder nach Italien, von wo aus sie auch eingereist waren. Ihre Einreise war schon deswegen illegal gewesen, weil aufgrund von Vorstrafen eine Einreisesperre bestand.
Noch einen drauf setzten sie bei ihrer zweiten Diebestour, einen Monat später. Diesmal reisten sie nicht nur erneut trotz Einreisesperre über einen kleinen Grenzübergang bei Stabio ein, sondern auch unter Missachtung des Epidemiengesetzes. Denn sie kamen aus einem oberitalienischen Covid-Risikogebiet, legten aber weder negative Tests oder die nötigen Einreiseformulare vor, noch gingen sie in die erforderliche Quarantäne. Ohne Skrupel setzten sie hingegen ihre Diebestour fort, diesmal mit Schwerpunkt in der Innerschweiz. Jedoch fanden sie bei keinem der fünf Einbrüche mehr Deliktsgut als im Wert von 2000 Franken. Der Sachschaden war stets beträchtlich grösser, zuweilen fünfmal so hoch. Manchmal fiel die Beute sogar komplett aus.
Ihr unrühmliches Ende fand die Gaunerei in einem Haus in Luzern, das über eine Alarmanlage gesichert war. Eine aufmerksame Nachbarin rief die Polizei. Die umstellte das Gelände in Windeseile. Der Haupttäter wurde der Gefahr gewahr, versenkte geklaute Goldvreneli, Krawattennadel und Taschenuhr rasch im WC und sprang aus dem Klofenster. Auf der weiteren Flucht versuchte er eine drei Meter hohe Mauer zu überwinden, stellte sich dazu auf einen Wasserhahn und schliesslich auf eine Aussenlampe. Die gab unter seinem Gewicht nach und erhöhte die Summe der staatsanwaltlichen Deliktsliste auf diese Weise um weitere 200 Franken. Nach dem Absturz konnte die Polizei den Flüchtenden schliesslich bequem verhaften und sogar noch das Vreneli aus dem WC bergen.
Das Gericht folgte im Wesentlichen den Anträgen der Anklage und sprach beide im Grundsatz schuldig. Es verhängte dafür 24 Monate Haft unbedingt für den Haupttäter und 12 Monate für den Nebentäter, bedingt auf zwei Jahre. Die Landesverweise belaufen sich auf zehn respektive acht Jahre. Die Verteidigung des Haupttäters hatte 18 Monate Haft beantragt, davon die Hälfte bedingt. Für den Zweittäter sollte ein Freispruch erfolgen. Er habe bloss im Auto gewartet und sei nicht in die Einbruchdiebstähle involviert, hiess es sinngemäss.
Während der Nebentäter von der Verhandlung dispensiert war, war der Haupttäter anwesend. Er präsentierte sich durchaus einsichtig und geständig, man habe ja eigentlich nur Silvester feiern wollen. Zudem plane er eine Ausbildung, habe festen Boden unter den Füssen und wolle eine letzte Chance. Von einer bedingten Strafe wollte das Gericht trotzdem nichts wissen. Die Prognose sei schlicht schlecht. Dies auch wegen einer einschlägigen Vorstrafe von vier Jahre Knast in Deutschland. Beiden Tätern verbleiben zudem Kosten von 22'000 Franken.