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Die Regierung des Kantons St.Gallen will eine überparteiliche Motion unterstützen, die verlangt, dass Therapien, die zum Ziel haben, die sexuelle Orientierung durch Interventionen zu beeinflussen, im Kanton St.Gallen verboten werden sollen.
Die Debatte um Konversionstherapien – «Bemühungen, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität eines Menschen durch gezielte Interventionen zu beeinflussen» – hat die St.Galler Politik erreicht. In einer im Herbst eingereichten Motion forderten die Kantonsrätinnen Bettina Surber (SP), Brigitte Pool (FDP) sowie GLP-Kantonsrat Andreas Bisig von der Regierung des Kantons St.Gallen, Konversionstherapien gesetzlich zu verbieten. Darin hiess es:
«Konversionstherapien sind nicht nur diskriminierend, sondern erwiesenermassen schädlich. Sie sind für betroffene Personen höchst traumatisierend und verursachen schweres seelisches Leid.»
Dies würden zahlreiche Studien belegen. Dabei seien Jugendliche besonders verletzlich. «Sie können durch selbst ernannte Heilerinnen und Heiler in psychische Krisen bis hin zu Depressionen und Suizid gestürzt werden», so die Motionäre.
Jetzt hat sich auch die St.Galler Regierung für ein Verbot der Konversionstherapien ausgesprochen.
Bei den sogenannten Konversionstherapien handle es sich um Behandlungen, die darauf abzielten, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken, schreibt die Regierung des Kantons St.Gallens. Und weiter:
«Die Regierung lehnt solche Behandlungen entschieden ab.»
Sie beantragt vom Kantonsparlament, die Motion gutzuheissen. Dies, obwohl bereits heute die «im Gesundheitsgesetz festgelegten gesundheitspolizeilichen Kompetenzen vorsehen, dass mit Busse bestraft werden kann, wer eine Heiltätigkeit ausübt ohne behördliche Bewilligung».
Die Durchführung von sogenannten Konversionstherapien stellt gemäss der St.Galler Regierung aufgrund «fehlender fachlicher Abstützung eine mögliche Verletzung der Berufspflichten von Fachpersonen und Betrieben im Gesundheitswesen» dar und kann – sofern sie gemeldet wird – Disziplinarmassnahmen zur Folge haben. Jede Person könne zudem der Kindes- und Erwachsenennschutzbehörde Meldung erstatten, wenn sie konkrete Hinweise auf die Gefährdung der körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität einer minderjährigen Person habe, hält die Regierung weiter fest.
Für das Verbot von Konversionstherapien will die Regierung des Kantons St.Gallens kein eigenes Gesetz erlassen. Ob weitere gesetzliche Grundlagen erforderlich sind, soll der Kantonsrat im Rahmen der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes, voraussichtlich in der Februarsession 2022, prüfen.