Gerichtsfall
Eritreischer Familienvater schändete zwei junge Mädchen: Er streitet ab, doch das St.Galler Kantonsgericht glaubt ihm nicht

Im Jahre 2019 missbrauchte ein Eritreer zwei Mädchen im Kindesalter sexuell. Er verneint seine Taten, doch das St.Galler Kantonsgericht ist wie schon die Vorinstanz von der Schuld des Mannes überzeugt.

Claudia Schmid
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Bereits im 2020 vom Kreisgericht St.Gallen als schuldig gesprochen, ist nun auch das St.Galler Kantonsgericht von der Schuld des Eritreers überzeugt.

Bereits im 2020 vom Kreisgericht St.Gallen als schuldig gesprochen, ist nun auch das St.Galler Kantonsgericht von der Schuld des Eritreers überzeugt.

Bild: Getty

Die Staatsanwaltschaft hatte den dreifachen Familienvater beschuldigt, im Jahr 2019 zwei Mädchen sexuell missbraucht zu haben, die damals sieben und acht Jahre alt waren. Wie bereits vor erster Instanz beteuerte er auch an der Berufungsverhandlung am Kantonsgericht St.Gallen seine Unschuld.

Die Taufe des Sohnes gefeiert

Laut Anklageschrift fanden die Schändungen an zwei unterschiedlichen Tagen statt. Im August, als seine Frau mit dem neugeborenen Sohn im Spital lag, war das eine Mädchen zu Besuch bei den beiden Töchtern des Beschuldigten. In einem unbeachteten Moment soll er das Kind in das Elternschlafzimmer genommen und ausgezogen haben. Gemäss Staatsanwaltschaft drang er mit seinem Penis in das Mädchen ein. Etwa sechs Wochen später – am Tag der Taufe seines Sohnes – war das Mädchen zusammen mit einer Freundin erneut zu Besuch bei der Familie.

Während sich die Ehefrau wegen der bevorstehenden Taufe von der Mutter des einen Mädchens die Haare machen liess, soll der Beschuldigte mit den Kindern Verstecken gespielt und sich erneut am Mädchen und der Freundin vergangen haben. Was die Kinder ausgesagt hätten, könne gar nicht sein, erklärte der Beschuldigte zu den Vorwürfen. Vielleicht habe ihnen jemand gesagt, dass sie diese Lügen erzählen sollten. Er vermute, das Ganze sei ein «politisches Spiel» gegen ihn. Er wisse, wer ihm schaden wolle, könne es aber nicht sagen. In der erstinstanzlichen Verhandlung hatte er erklärt, vielleicht hätten die Kinder das Geschehene tatsächlich erlebt, aber durch jemand anderes.

Glaubwürdigkeit der Mädchen überprüft

Das Kreisgericht St.Gallen war von der Schuld des Mannes überzeugt und sprach ihn im Dezember 2020 der mehrfachen Schändung und der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern sowie dem Versuch dazu schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und sprach eine Landesverweisung von zehn Jahren aus. Dieses Urteil sei in mehreren Punkten zu korrigieren, betonte der Verteidiger. Er bemängelte, dass bei der Befragung der Mädchen kein Spezialist beigezogen worden sei, der ihre Glaubwürdigkeit überprüft habe. Deshalb müssten die Aussagen aus dem Recht gewiesen werden und zwingend ein Freispruch erfolgen. Zudem müsse man bei der Urteilsbegründung der Vorinstanz von einer voreingenommenen Beweiswürdigung sprechen.

Falls das Kantonsgericht wider Erwarten doch zu einem Schuldspruch komme, sei sein Mandant wegen sexueller Handlungen mit einem Kind zu einer bedingten Freiheitsstrafe von höchstens 18 Monaten zu verurteilen, erklärte der Verteidiger weiter. Auf eine Landesverweisung sei auf jeden Fall zu verzichten, da der Mann in seiner Heimat aus dem Militärdienst geflüchtet, ins Gefängnis gekommen und von dort geflohen sei. Er lebe nun schon seit bald 17 Jahren in der Schweiz, wo auch seine drei Kinder geboren seien.

Keine Zweifel an der Schuld des Mannes

Der Staatsanwalt bezeichnete die Ansicht des Verteidigers, es müsse ein Freispruch erfolgen, weil bei der Befragung der Mädchen kein Spezialist anwesend war, als Unsinn. Es sei nicht zwingend ein Spezialist beizuziehen. Zudem habe dieser vor allem die Aufgabe, Opfer von Gewalt davor zu schützen, durch die Befragung noch stärker traumatisiert zu werden.

Das Kreisgericht St.Gallen habe in diesem Fall eine sehr sorgfältige, ausführliche und genaue Beweiswürdigung vorgenommen. Genauso wie die Staatsanwaltschaft sei es zur festen Überzeugung gelangt, dass an der Glaubhaftigkeit der Opferaussagen keinerlei Zweifel bestünden. Hingegen vermöge das Aussageverhalten des Beschuldigten nicht zu überzeugen. Die beantragte Landesverweisung habe er sich selber zuzuschreiben, da er das Gastrecht in der Schweiz auf das Schwerste missbraucht habe. Die Tatvorwürfe wiegten schwer bis sehr schwer.

Das Kantonsgericht St.Gallen gab sein Urteil schriftlich bekannt. Es wies die Berufung ab und schützte damit den Entscheid der Vorinstanz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.