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Die Stadtgemeinde Diessenhofen hat das Bauprojekt für den behindertengerechten Umbau der Schiffsanlegestelle an die Hand genommen. Das Projekt soll ins Budget 2023 aufgenommen werden. Das letzte Wort also haben die Stimmberechtigten.
Die Zeit läuft. Bis Ende 2023 müssen bestehende Bauten und Anlagen für den öffentlichen Verkehr von Gesetzes wegen behindertengerecht sein. Für Bushaltestellen und auch Schiffsanlegestellen sind die Grundeigentümer verantwortlich – also auch für die Schiffländi wie in Diessenhofen. Stadtpräsident Markus Birk erläutert das beabsichtigte Vorgehen beim Umsetzen dieser Auflagen vor Ort:
«Nach eingehendem Studium eines ersten Projekts mit Floss und Schwimmkörper konnte dieses vom ästhetischen Gesichtspunkt den Stadtrat nicht überzeugen. Er suchte daher nach einer alternativen Lösung.»
Diese soll sich optisch filigran in die Umgebung einfügen und insbesondere vom Rhein her betrachtet in die Stadtsilhouette passen. Oberstes Ziel sei es, dass der Steg möglichst wenig in Erscheinung tritt und andere Wassernutzer nicht beeinträchtigt. Die Firma Planimpuls AG hat nun eine für den Stadtrat überzeugende Variante erarbeitet und dabei dessen Wünsche berücksichtigt.
Kernpunkt des Projekts ist ein Schlitz vertikal zum Rhein in den Boden einige Schritte weiter östlich der jetzigen Anlagestelle. Der dort sich befindende Brunnen müsste weiter östlich versetzt werden. Als weitere Neuerung wird ein knickbarer Steg in die Rampe gelegt. Dessen hinterer Teil tritt nur bei starkem Niedrig- oder Hochwasser in Funktion. Die definitive Lösung soll dann ins Budget 2023 kommen, womit das Stimmvolk an der Gemeindeversammlung das letzte Wort hat.