PROZESS: 14-Jährige in Hotel vergewaltigt

Ein Mann suchte per Chat den Kontakt zu einer jungen Frau. Mit ihr und einer 14-jährigen Kollegin ging er in ein Hotel. Am Kantonsgericht wehrte er sich vergeblich gegen eine Verurteilung wegen Vergewaltigung.

Claudia Schmid
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Claudia Schmid

ostschweiz@tagblatt.ch

Dem 30 Jahre alten Beschuldigten wurde vorgeworfen, dass er die 14-Jährige im Juni 2014 in einem Hotel in Waldkirch genötigt hat, ihm beim Geschlechtsverkehr mit der Chat-Bekannten zuzusehen. Die Frau war ebenfalls noch sehr jung, mit ihren 16 Jahren aber nicht mehr im Schutzalter. Später soll er das minderjährige Mädchen – trotz des Wissens um das Alter und Gegenwehr – festgehalten und zum ungeschützten Geschlechtsverkehr gezwungen haben.

Am folgenden Tag fand wieder eine Chat-Kommunikation statt. Als der Beschuldigte merkte, dass die Frauen mit anderen über die Ereignisse im Hotel gesprochen hatten, soll er laut Anklageschrift geschrieben haben, er werde sie verprügeln, wenn sie weiterhin darüber erzählen würden.

Urteil der Vorinstanz nicht akzeptiert

Das Kreisgericht St. Gallen hatte den Mann im August 2015 der Vergewaltigung und der mehrfachen sexuellen Handlung mit einem Kind schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren und sprach dem Opfer eine Genugtuung von 25 000 Franken zu.

Dagegen rekurrierte der Beschuldigte, weshalb es nun zur Berufungsverhandlung am Kantonsgericht gekommen ist. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch von Schuld und Strafe oder eine Reduktion der Sanktion auf eine bedingte Gefängnisstrafe von höchstens zwei Jahren.

Moralisch verwerflich, aber keine Straftat

Er schäme sich heute dafür, dass er sich mit so jungen Frauen zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr verabredet habe, erklärte der Mann an der Verhandlung. Er habe nicht gewusst, dass das Mädchen erst 14 Jahre alt sei, und er habe es nicht vergewaltigt. Es sei alles einvernehmlich geschehen.

Sein Mandant habe sich ohne Zweifel mit einer 16-Jährigen verabredet, die eine 14-Jährige mitgenommen habe, führte der Verteidiger in seinem Plädoyer aus. Dies sei zwar moralisch verwerflich, doch sei der springende Punkt, ob der Mann sich wirklich einer Straftat schuldig gemacht habe. Aufgrund der Aussagen aller drei beteiligten Personen sei nicht bewiesen, dass er vom tatsächlichen Alter des Mädchens gewusst habe. Auch gebe es Zweifel, ob Gewalt im Spiel gewesen sei. Der alleinige Verdacht einer Vergewaltigung genüge nicht für eine Verurteilung.

Opfer leidet unter den Folgen der Tat

Die Staatsanwaltschaft und die Rechtsvertreterin der Privatklägerin beantragten je die Abweisung der Berufung. Der Beschuldigte habe im Chat nach Sex- objekten Ausschau gehalten, erklärte der Staatsanwalt. Der Mann habe die 16-Jährige auf perfide Weise manipuliert, um seine sexuellen Fantasien zu dritt befriedigen zu können. Noch vor dem Treffen habe er gewusst, dass die 14-Jährige, die in einem Heim lebe, keinen Geschlechtsverkehr haben wolle, da dies im Chat Thema gewesen sei. Das Wohlbefinden des Mädchens habe den Beschuldigten keinen Deut interessiert.

Die Rechtsvertreterin des Opfers betonte, die Minderjährige leide noch heute unter den Folgen der Vergewaltigung. Ihre psychischen Probleme seien durch die Tat verstärkt worden.

Das Kantonsgericht St. Gallen wies die Berufung ab und schützte damit den Entscheid der Vorinstanz. Die Kosten des Verfahrens belaufen sich auf fast 12 000 Franken, die der Beschuldigte bezahlen muss.