MURG. Der pädophile Ex-Kirchenverwaltungsrat von Murg beschäftigt jetzt auch die Justiz. Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag das Haus des 67-Jährigen durchsucht – und wurde prompt fündig.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat am Donnerstag ein Strafverfahren gegen den bekennenden Pädophilen von Murg eröffnet. Wenige Stunden zuvor hatte der 67-Jährige dem öffentlichen Druck nachgegeben und seinen Rücktritt aus dem Murger Kirchenverwaltungsrat bekanntgegeben, wollte dies aber nicht als Schuldeingeständnis verstanden wissen. In den letzten Tagen berichteten verschiedene Medien, der Mann habe in den 1980er-Jahre Sex mit einem 16-Jährigen gehabt. In seinen Entgegnungen betonte der Betroffene mehrfach, dass er seither enthaltsam lebe.
Flucht nach vorn
Jetzt erhält der Fall eine neue Dimension: Am Donnerstag durchsuchte die Polizei aufgrund der Medienberichte das Haus des 67-Jährigen. Darauf ergriff der Mann die Flucht nach vorn: Am Freitag sagte er gegenüber der Sendung «Schweiz aktuell», dass er im Besitz von kinderpornografischem Bildmaterial sei – ein Vergehen, das mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden kann.
Provokative Äusserungen
Nach der Hausdurchsuchung sieht die Staatsanwaltschaft ihren Verdacht aufs erste bestätigt: Laut Staatsanwalt Thomas Weltert wurde im Haus des ehemaligen Kirchenverwaltungsrates „einschlägiges Material“ beschlagnahmt. Die Untersuchung wurde eingeleitet, nachdem sich der Mann am Montag in der Sendung „Schweiz aktuell“ provokativ zum Thema Pädophilie geäussert hatte. Er vertrat unter anderem den Standpunkt, dass zwischen väterlicher Liebe und Pädophilie kein Unterschied bestehe.
"Ein Rattenschwanz von Untersuchungen"
Noch am Freitagmittag räumte der Staatsanwalt der Untersuchung nur bedingte Erfolgschancen ein. Jetzt könnte das Gegenteil eintreten: Je nachdem, was die Analyse des beschlagnahmten Materials noch ans Licht bringe, könne dies „einen Rattenschwanz von Untersuchungen auslösen“, sagte Weltert. "Dann wollen wir wissen, woher das Material kommt."