Polizei schiesst mit Strom

2019 gab es landesweit 73 Einsätze mit Tasern. Die Zahl stieg auch in der Ostschweiz an.

Henrike Hoppe
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Die Polizei wehrt sich mit einer Elektroschockpistole gegen ansteigende Gewalttaten.

Die Polizei wehrt sich mit einer Elektroschockpistole gegen ansteigende Gewalttaten.

Bild: Dominik Wunderli

Ein aggressiver Hund hat vergangenes Jahr einen St.Galler Kantonspolizisten angegriffen und gebissen. Da man ihn nicht unter Kontrolle bringen konnte, wurde er mit Hilfe eines Tasers ruhiggestellt.

Schweizweit ist die Anzahl der Einsätze von Elektroschockpistolen stark angestiegen. So mussten sie 73-mal ausgelöst werden, wohingegen es im Jahr 2018 noch 45 Fälle waren, wie die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten mitteilte. Auch der Kanton St.Gallen setzte das Gerät achtmal ein, davon einmal gegen den oben erwähnten Hund. «Die Einsätze waren notwendig, weil Waffen, gefährliche Gegenstände und Körpergewalt gegen die Beamten eingesetzt wurden», sagt Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen.

«Durch den Gebrauch des Tasers können zudem Verletzungen und der Gebrauch von Schusswaffen und des Einsatzstocks verhindert werden.»

Die Thurgauer Kantonspolizei nennt ähnliche Gründe, weshalb Beamte den Taser einsetzten. Die Kantonspolizei verzeichnete im vergangenen Jahr drei Einsätze. «Im Vorjahr wurde nur ein Einsatz mit einem Taser festgehalten», sagt Matthias Graf, Mediensprecher der Kantonspolizei Thurgau.

Gewaltstraftaten gegenüber Beamten steigen an

Der Verband der Kantonalen Polizeikommandanten mutmasst, dass die zunehmenden Einsätze vor allem damit zusammenhängen, dass die Zahl der Gewaltstraftaten sowie der Drohungen und Gewaltanwendungen gegenüber Beamten laut der kürzlich veröffentlichten Kriminalstatistik deutlich gestiegen seien. In über zwei Drittel der Fälle standen die Betroffenen unter Einfluss von Alkohol oder Drogen und in über 45 Prozent waren die Personen bewaffnet. Die Elektroimpulspistole, auch Taser genannt, überträgt eine Folge elektrischer Impulse und macht den Betroffenen für die Dauer des Stromflusses stark bis vollständig bewegungsunfähig.

«Der Einsatz der Elektroimpulspistole erfolgt jedoch nicht leichtfertig und ist wie jedes Zwangsmittel an das Prinzip der Verhältnismässigkeit gebunden», wird Stefan Blättler, KKPKS-Präsident, in der Mitteilung zitiert. «Damit Schweizer Polizeikorps einen Taser tragen dürfen, müssen sie die obligatorische Ausbildung des Schweizerischen Polizei-Instituts absolvieren», sagt Dionys Widmer, Mediensprecher der St.Galler Stadtpolizei.

«Entsprechend wissen die Beamten, wie sie das Gerät einsetzen müssen und sich auch nach dem Einsatz richtig verhalten.» Er versichert: Grundsätzlich würden Taser nur im äussersten Notfall und nach erfolgter Androhung eingesetzt.