Die Ostschweizer Finanzdirektoren äusserten sich gestern zurückhaltend zu den evaluierten Massnahmen, denn sie kannten den Schlussbericht noch nicht im Detail.
Die Ostschweizer Finanzdirektoren äusserten sich gestern zurückhaltend zu den evaluierten Massnahmen, denn sie kannten den Schlussbericht noch nicht im Detail. Immerhin hielt der Ausserrhoder Finanzdirektor Köbi Frei fest, sein Kanton habe die Entwicklung in seiner Steuerstrategie 2008 schon vorweggenommen. Die nun vorgeschlagenen Massnahmen stellten für Appenzell Ausserrhoden keine grosse Überraschung dar, und ihre Umsetzung erforderte im Kanton wohl auch nicht bedeutende Massnahmen. Vielmehr sei man von der Reform kaum betroffen.
Im Auge behalten will man in Appenzell Ausserrhoden jedoch, was mit dem Neuen Finanzausgleich (NFA) geschieht. Der Kanton könne nicht Ja sagen zu einer Korrektur, welche Kantone unterstütze, die von höheren auf tiefere Steuersätze gehen müssten, so Frei. Dies habe man in Appenzell Ausserrhoden vor fünf Jahren schliesslich auch alleine finanziert.
Bund und Finanzdirektoren seien mit dem, was sie gestern präsentiert hätten, auf dem richtigen Weg, meint der Thurgauer Finanzdirektor Bernhard Koch. Aber der Teufel stecke zweifellos im Detail. Wo genau er nun stecke, sei aus heutiger Sicht noch nicht genau zu sagen, denn man kenne die konkreten Auswirkungen der im Bericht genannten Massnahmen heute nicht. Stirnrunzeln verursacht bei Koch, dass die NFA-Geberkantone heute darauf drängen, die Steuerbelastung wieder als Bemessungskriterium einzubringen, «nachdem man sich doch bereits darauf verständigt hat, dies nicht mehr zu tun.» Koch schätzt, dass die Unternehmenssteuerreform III dem Kanton Thurgau Steuerausfälle bescheren wird – «wenn auch nicht in einem gravierenden Ausmass.»
Wie aber diese Ausfälle kompensieren? Koch sieht drei Möglichkeiten: Man könne, erstens, den Bundessteueranteil der Kantone erhöhen, und zwar für natürliche wie für juristische Personen. Weiter könne man die Verrechnungssteueranteile an die Kantone pro Kopf der Bevölkerung ausschütten, so dass jeder Kanton pro Kopf gleich viel erhalte. Den dritten Punkt nennt Koch «etwas artfremd, aber machbar»: Man könne bei den Ergänzungsleistungen des Bundes für die Kantone einen höheren Anteil reservieren.
Der St. Galler Finanzdirektor Martin Gehrer sagte gestern, er wolle nun erst einmal den Bericht in aller Sorgfalt studieren und dabei sehen, was von den Anliegen des Kantons St. Gallen berücksichtigt worden sei.
Grundsätzlich wolle St. Gallen nach wie vor, dass die Unternehmenssteuerreform III den Steuerwettbewerb nicht noch verschärfe, sondern besser mildere. Nach einem ersten Blick in den Bericht kritisiert Gehrer, dass etwa das St. Galler Anliegen, beim sogenannten Ausschöpfungsfaktor juristische und natürliche Personen gleich zu behandeln, nicht berücksichtigt worden ist.
Dass es durch die Reform zu Steuerausfällen kommen wird, ist für den St. Galler Finanzdirektor klar. Zum Glück sei nicht bestritten, dass der Bund einen Teil davon übernehmen müsse. Strittig sei indes noch Art und Umfang.