Der Kanton Appenzell Ausserrhoden ist der einzige Schweizer Kanton, der in seiner Verfassung das Recht der Volksdiskussion aufgeführt hat: Wer im Kanton wohnt, heisst es in der Verfassung, kann zu Sachvorlagen schriftliche Anträge einreichen.
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden ist der einzige Schweizer Kanton, der in seiner Verfassung das Recht der Volksdiskussion aufgeführt hat: Wer im Kanton wohnt, heisst es in der Verfassung, kann zu Sachvorlagen schriftliche Anträge einreichen.
Im Gegensatz zu den übrigen politischen Rechten, die ausschliesslich den Stimmberechtigten zustehen, ist die Volksdiskussion ein politisches Mitwirkungsrecht, das alle ergreifen können, die in Ausserrhoden ihren Wohnsitz haben.
Die Volksdiskussion kann bei Sachgeschäften verwendet werden, die im Kantonsrat zweimal beraten werden. Das sind Geschäfte, die dem obligatorischen und fakultativen Referendum unterstehen. Dazu gehören unter anderem die Revision der Verfassung, Initiativen, der Erlass, die Aufhebung oder die Änderung von Gesetzen, interkantonale und internationale Verträge, Grundsatzbeschlüsse, grössere Ausgaben. Der in der ersten Behandlung im Kantonsrat verabschiedete Text ist Gegenstand der Volksdiskussion.
Zu diesem Text können innert einer bestimmten Frist Anträge gestellt werden. Die Eingaben werden dem zuständigen Departement und allen Mitgliedern des Kantonsrates vor der zweiten Behandlung zugestellt. Die Teilnehmenden an Volksdiskussionen haben sogar die Möglichkeit, ihre Anträge persönlich bei der zweiten Behandlung im Kantonsrat zu begründen.
Trotz der gewichtigen Geschäfte, zu denen die Volksdiskussion benutzt werden kann, wird dieses einzigartige, direktdemokratische Mitwirkungsinstrument selten ergriffen. In den letzten drei Jahren waren knapp 30 Geschäfte der Volksdiskussion unterstellt. Zu gut der Hälfte gingen keine Beiträge ein und zu einem Drittel ein bis vier.
Nur wenige Gesetze, die in einigen Artikeln besondere Interessen berührten, lösten eine grössere Anzahl von Beiträgen aus, so das Gesundheitsgesetz (30), die Steuergesetzrevision (5) oder das Strassengesetz (10). Und seit 1995 die Möglichkeit eingeführt wurde, die Volksdiskussionseingaben persönlich im Rat zu vertreten, haben bis heute nur eine Handvoll Personen davon Gebrauch gemacht.
An seiner letzten Sitzung behandelte der Kantonsrat die Volksinitiative zur «Wiedereinführung der Landsgemeinde» in zweiter Lesung. Zur Debatte standen 13 Volksdiskussionsbeiträge, von denen 12 die Wiedereinführung der Landsgemeinde befürworteten. Seit langem wieder einmal traten drei Teilnehmende persönlich im Kantonsrat auf und beantragten, die Initiative anzunehmen oder zumindest auf eine ablehnende Abstimmungsempfehlung zu verzichten.
Wie zuvor Regierung und parlamentarische Kommission sah allerdings auch der Kantonsrat keine Veranlassung, auf die Volksdiskussionsbeiträge und ihre engagierte Vertretung im Saal einzugehen und seine Position zu ändern: Noch deutlicher als in der ersten Behandlung empfahl er die Initiative zur Ablehnung. Die Volksdiskussion blieb auch bei diesem Geschäft erfolglos. Die Auffassung wurde einmal mehr erhärtet: Volksdiskussionsbeiträge vermögen eigentlich nie eine Änderung zu bewirken.
Die Volksdiskussion ist eine Ausserrhoder Besonderheit. Sie ist ein Mitwirkungsinstrument, das leider immer mehr verkümmert, nur noch selten gebraucht wird und keine oder doch nur marginale Wirkungen zeigt. Deshalb tut die Ausserrhoder Bevölkerung gut daran, die Volksdiskussion aktiv und engagiert und nicht polemisch und nörgelnd zu nutzen. Und die Politik tut gut daran, sich ernsthaft und einfühlsam mit diesem Instrument auseinanderzusetzen.
Ansonsten droht die Gefahr, dass über kurz oder lang eine weitere Ausserrhoder Tradition abgeschafft wird. Erich Niederer