In St.Gallen steigt die Hundesteuer – und Gassigehen im Rudel bleibt erlaubt

Im Kanton St. Gallen dürfen Hundehalter weiterhin mehr als drei Hunde gleichzeitig ausführen: Nach breiter Kritik verzichtet die Regierung auf eine Limite im neuen Hundegesetz. Dafür schraubt sie die Ansätze für die Hundesteuer nach oben - dies hatten diverse Gemeinden gefordert.

Adrian Vögele
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Die St. Galler Regierung will die Anzahl Hunde pro Spaziergänger nun doch nicht begrenzen. (Bild: AP Photo/Amy Sancetta)

Die St. Galler Regierung will die Anzahl Hunde pro Spaziergänger nun doch nicht begrenzen. (Bild: AP Photo/Amy Sancetta)

Mit diesem Alter käme ein Hund ziemlich sicher ins Guinness-Buch der Rekorde: 30 Jahre hat das Hundegesetz des Kantons St. Gallen auf dem Buckel. Jetzt hat die Regierung eine komplett überarbeitete Fassung verabschiedet. Die Zahl der Betroffenen ist beachtlich und nimmt stetig zu: Ende 2017 lebten gut 29 000 Hunde im Kanton, über 8 Prozent mehr als noch 2009.

Viel zu reden gab der «Rudel-Paragraf» im neuen Gesetz: Geplant war, dass Hundehalter künftig nicht mehr als drei Hunde (pro Person) gleichzeitig ausführen dürfen. Damit sollten «gefährliche Rudelbildungen» vermieden werden. Nun hat die Regierung die Limite wieder gestrichen – nach vielstimmiger Kritik in der Vernehmlassung: Die Zahl drei sei willkürlich, wurde bemängelt. Wie viele Hunde eine einzelne Person kontrollieren könne, hänge von Grösse und Gewicht der Vierbeiner ab, und ebenso von den Fähigkeiten des Menschen am anderen Ende der Leine.

Für das «Hundewesen» bleiben die Gemeinden zuständig. Einzelne Aufgaben sind neu allerdings Sache des Kantons, etwa der Vollzug von Massnahmen zur Einschränkung der Hundehaltung bei auffälligen oder gefährlichen Hunden. In den Gemeinden fehle dafür oft das Fachwissen, stellt die Regierung fest.

Höchstens 200 Franken pro Jahr und Hund

Die Ansätze für die Hundesteuer im Kanton St. Gallen sind seit 30 Jahren unverändert. Den genauen Betrag legen die Gemeinden fest – und viele von ihnen fordern nun mehr Spielraum. Bisher erlaubte der Kanton eine Steuer von 60 bis 120 Franken pro Jahr und Hund, neu sollen es 80 bis 200 Franken sein. Wie in vielen anderen Kantonen brauchen Hundehalter künftig auch in St. Gallen zwingend eine Haftpflichtversicherung. Anders als etwa Zürich verzichtet St. Gallen weiterhin auf ein Verbot bestimmter Hunderassen. Der Kanton plant auch keine Liste mit Vorschriften für einzelne Rassen, wie Maulkorbpflicht oder ähnliches. An Beissunfällen seien nachweislich alle Hunderassen beteiligt, die in ausreichend grosser Zahl gehalten würden, heisst es im Bericht. Ebenfalls verworfen hat die Regierung die Einführung von Haltebewilligungen: Sie hätten angesichts des administrativen Aufwands zu wenig Wirkung. Zudem bleiben Hundekurse freiwillig. Als nächstes wird sich der Kantonsrat mit dem Hundegesetz befassen. Es soll auf Anfang 2020 in Kraft treten.