Neue Richtlinien für Sicherheit

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Schifffahrt Bei der Revision des Binnenschifffahrtsgesetzes hat der Ständerat gestern die letzte verbleibende Differenz aus­geräumt. Dabei ging es um die Bedingungen für die Erteilung eines Führerausweises. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung. Kern ist ein neues System der Sicherheitsaufsicht. Bisher wurden Schiffe umfassend getestet, bevor sie zugelassen wurden. Künftig muss der Gesuchsteller nachweisen, dass ein Schiff sicher ist und der zuständigen Behörde die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Geprüft werden jene Teile, die besonders sicherheitsrelevant sind. Ziel ist die Entlastung der Verwaltung. Weiter enthält die Vorlage die Rechtsgrundlage für beweissichere Atemalkoholproben. Heute ist eine Blutprobe nötig, um den Alkoholpegel von Schiffsführern festzustellen. Gestrichen haben die Räte die Rechtsgrundlage für die Einrichtung von zentralen Datenbanken über Schiffe, Halter, Fahrberechtigungen und Administrativ- oder Strafverfahren. Zudem sollen Bootsführer erst ab 75 und nicht wie vom Bundesrat beantragt schon ab 70 ihre Fahreignung ärztlich unter­suchen lassen müssen. Das Binnenschifffahrtsgesetz gilt für sämtliche Fahrzeuge oder Ge­räte, die auf oder unter der Wasseroberfläche bewegt werden. Für kleinere Schlauch- oder Strandboote gelten aber Ausnahmen. (sda)