FRAUENFELD. Der Thurgauer Regierungsrat hat die Zulassung von Quereinsteigern zur Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) an die neuen Bestimmungen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) angepasst.
FRAUENFELD. Der Thurgauer Regierungsrat hat die Zulassung von Quereinsteigern zur Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) an die neuen Bestimmungen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) angepasst.
Der Quereinstieg in die Studiengänge Vorschulstufe und Primarstufe ist an der PHTG bereits heute über ein Aufnahmeverfahren möglich. Davon werde auch zunehmend Gebrauch gemacht. Es müssten Prüfungen bestanden werden, die sich an der Fachmaturität Pädagogik orientieren. Die neuen Bestimmungen der EDK für Quereinsteiger würden allerdings nur noch ein Mindestalter festlegen, alle weiteren Kriterien würde den Ausbildungsinstitutionen überlassen, so der Regierungsrat. Für die neue Zulassung «sur dossier», die einen Eintritt in die PHTG ohne gymnasiale Maturität ermöglicht, hat der Regierungsrat, festgelegt, dass als Quereinsteiger berufserfahrene Personen gelten, die mindestens 30 Jahre alt sind und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen. Als Mindestanforderung gilt eine Berufsmaturität.
Neu geregelt wird auch die Anrechnung von Vorleistungen, die die Ausbildungsdauer um maximal ein Jahr verkürzen können. Erweitert wird ausserdem die Liste der Leistungsausweise. (red.)