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Ostschweiz
Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal der Oberstufe im Kanton St.Gallen müssen ab Montag eine Maske tragen im Klassenzimmer. Zudem gelten bei der Quarantäne neue Regeln und Spitalbesuche werden stark eingeschränkt.
(pd/red) Der Kanton St.Gallen hat die Corona-Regeln angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Oberstes Ziel für das Bildungsdepartement sei es, den Präsenzunterricht weiterführen zu können. «Wegen der epidemiologischen Lage ist eine Verschärfung der Massnahmen nun notwendig», heisst es in einer Medienmitteilung des St.Galler Bildungsdepartements.
Deshalb habe das Bildungsdepartement entschieden, die Maskentragepflicht auf die Oberstufe der Volksschule auszuweiten. Die Tragepflicht gilt im ganzen Schulgebäude und auch während des Unterrichts. Die gleichen Vorgaben gelten bereits an den Berufsfachschulen und den Kantonsschulen, dort hat der Bund dies verordnet.
Mit der Verschärfung will das St.Galler Bildungsdepartement die Anzahl Quarantänefälle senken. Denn Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen müssen in Quarantäne, wenn sie den Mindestabstand nicht einhalten konnten oder keine Maske getragen haben. «Mit der Maskenpflicht können somit die Anzahl Quarantänefälle gesenkt werden, was verhindern hilft, dass die Schule wegen zu vielen Ausfällen von Präsenz- auf Fernunterricht umstellen muss», heisst es weiter in der Mitteilung. Fernunterricht will das Bildungsdepartement in der Volksschule aus Gründen der Schulqualität wenn immer möglich vermeiden.
Beim Singen werden Aerosole in grossen Mengen verbreitet, womit das Ansteckungsrisiko stark zunimmt. Deshalb muss bis auf Weiteres auf der Oberstufe sowie an den Kantonsschulen auf das Singen verzichtet werden, solo und im Chor. Instrumentalunterricht bleibt zulässig, ebenso Musiktheorie. Auch im Sport ist das Risiko deutlich erhöht, dass Viren verbreitet werden. Allerdings ist «richtiger» Sportunterricht mit Masken nicht praktikabel. Das Bildungsdepartement will den Schulsport zwar nicht ganz unterbinden, aber einschränken. Bereits durch den Bund verboten sind Kontaktsportarten wie Fussball, Basketball oder Hockey. Auf der Oberstufe der Volksschule und an den Mittelschulen des Kantons St.Gallen wird der Sportunterricht in den Hallen nun in Halbklassen durchgeführt, unter Wahrung des Abstands. Damit kann auf die Masken verzichtet werden.
Die Berufsfachschulen wiederum müssen wegen ihrer organisatorischen Komplexität situativ angepasste Sportformen finden, mit welchen die Restriktionen eingehalten werden können. Im Freien bleibt Sportunterricht in ganzen Klassen (ohne Masken) unter Einhaltung der Abstandsvorschriften erlaubt.
Die Herbstlager der Schulen sind abgeschlossen und die Skilager beginnen erst im kommenden Januar. Daher kann hier vorerst die Entwicklung der Lage beobachtet werden. Das Bildungsdepartement empfiehlt aber, bis Ende Jahr keine Lager durchzuführen. Im November 2020 will es entscheiden, ob Skilager ab 2021 durchgeführt werden dürfen oder nicht.
Diese Massnahmen gelten ab diesem Montag, 2. November, und wie die des Bundes bis auf Weiteres. Der Vorsteher des Bildungsdepartementes, Regierungsrat Stefan Kölliker, hat die Massnahmen in Rücksprache mit dem Gesundheitsdepartement und in einer Diskussion mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden der Schule sowie einer Delegation des Bildungsrates vorbereitet.
Aufgrund der epidemiologischen Lage und zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie des Gesundheitspersonals hat das Gesundheitsdepartement ein Besuchsverbot in Spitälern und Kliniken beschlossen. Dieses tritt ab Samstag, 31. Oktober, in Kraft und gilt vorerst bis zum 16. Dezember. Patientinnen und Patienten in Akutspitälern, psychiatrischen Kliniken und Reha-Kliniken dürfen während dieser Zeit keinen Besuch mehr empfangen. Dazu gehören auch Treffen in Gemeinschaftsräumen wie einer Cafeteria, der Spitalkapelle oder auf dem Spitalareal.
Weiterhin erlaubt bleiben Besuche bei Patientinnen und Patienten, die sich in einer ausserordentlichen Situation befinden. Dazu gehören zum Beispiel Eltern von Kindern im Spital, Partner von Gebärenden oder Besucherinnen und Besucher von palliativen Patientinnen und Patienten. Ausnahmen werden von der Leitung der Institution bewilligt.
Regierungspräsident Bruno Damann, Vorsteher des Gesundheitsdepartementes, ist sich bewusst, dass das Besuchsverbot einschneidend ist. «In der aktuellen Situation hat aber der Schutz der Patientinnen und Patienten und des Gesundheitspersonals sowie das Funktionieren der Gesundheitsversorgung höchste Priorität», lässt er sich in der Medienmitteilung zitieren.
Mit den steigenden Fallzahlen ist eine lückenlose Nachverfolgung und gezielte Unterbrechung der Übertragungsketten durch das Contact Tracing nicht mehr möglich. Wichtig ist, dass die Contact Tracerinnen und Tracer positiv getestete Personen zeitnah (innerhalb von 24 Stunden) informieren und beraten können. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gibt den Kantonen darum Spielraum bei der Umsetzung des Contact Tracing.
Das St.Galler Gesundheitsdepartment passt den Ablauf und die Quarantäneregeln ab dem 31. Oktober an. Unverändert gilt: