Nach dem Umzug direkt eine happige Busse – ohne vorgängige Mahnung: Wie St.Gallen mit Menschen verfährt, die ihre neue Wohnadresse nicht melden

Die Stadt St.Gallen büsst Personen, die sich nicht fristgerecht anmelden. Die Zahl steigt: 2018 wurden 500 Bussen verschickt, die Einnahmen von 70'000 Franken ergaben. Auch andere Gemeinden haben die Praxis verschärft.

Marcel Elsener
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Willkommen in St.Gallen – aber bitte mit fristgerechter Anmeldung im Rathaus (Bild), sonst gibt’s zur Begrüssung eine Geldstrafe. (Bild: Hanspeter Schiess)

Willkommen in St.Gallen – aber bitte mit fristgerechter Anmeldung im Rathaus (Bild), sonst gibt’s zur Begrüssung eine Geldstrafe. (Bild: Hanspeter Schiess)

200 Franken für ein vergessenes Mail? Im Ernst? «Ich kochte vor Wut», sagt Angelika Meier (Name geändert), eine zierliche Bibliothekarin und alles andere als eine Wutbürgerin. Ohne Vorwarnung hatte sie von der Stadt St.Gallen eine Busse von 200 Franken erhalten, wegen «Meldevergehens». Sie hatte vergessen, ihren Umzug in ein anderes Quartier dem Einwohneramt zu melden.

Nach der Trennung vom Partner und dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung hatte die 29-Jährige die neue Adresse zwar ihrem Freundeskreis, dem Arbeitgeber, der Krankenkasse, der Telefongesellschaft, einigen Vereinen und selbstverständlich der Post mitgeteilt. Doch an die Wohngemeinde dachte sie nicht:

«Es kam mir nicht mal in den Sinn, schon weil ich in der Stadt blieb.»

Dass sie für die Unterlassung gerügt wird, kann Meier verstehen. «Doch warum keine Vorwarnung, sondern gleich eine hohe Busse?», fragt sie sich. «Sogar das Steueramt mahnt einen zweimal, wenn man Eingabefristen verpasst.»

Bereitschaft zur Anmeldung «dramatisch gesunken»

«Mir ist bewusst, dass Bussen nie Freude auslösen», sagt Stephan Wenger, Chef des Einwohneramts St.Gallen respektive Dienststellenleiter Bevölkerungsdienste, wie es neu heisst.

«Es ist für uns keine lustige Arbeit, erst recht nicht, wenn wir Neuzugezogene willkommen heissen und praktisch im gleichen Atemzug eine Busse aufbrummen müssen.»

Doch sei man überzeugt, dass dieser Missstand am ehesten konsequent mit Bussen behoben werden könne. Dass es am Schalter eine gehörige Portion Fingerspitzengefühl braucht, weiss Wenger aus eigener Erfahrung – und er ist es auch, der regelmässig Schandbriefe erboster Leute beantwortet.

Stephan Wenger, Leiter Bevölkerungsdienste St.Gallen. (Bild: Benjamin Manser)

Stephan Wenger, Leiter Bevölkerungsdienste St.Gallen. (Bild: Benjamin Manser)

Konsequent heisst, dass die Stadt als erste St.Galler Gemeinde den Kurs wechselte: Statt Ermahnungen verschickt sie bei Meldepflichtvergehen direkt Bussen. Warum die verschärfte Praxis? «Wir haben in den letzten Jahren festgestellt, dass die Bereitschaft der Einwohnerinnen und Einwohner, sich ordnungsgemäss ab-, um- oder anzumelden, dramatisch gesunken ist», sagt Wenger.

«Zuerst waren wir noch zurückhaltend und büssten nur bei extremen Fällen, doch wir bekamen es nicht in den Griff.»

Die Zahlen belegen diese Entwicklung: 2011 wurden bei 5875 Zuzügen lediglich 12 Bussen verschickt, noch 2016 waren es bei 7607 Zuzügen erst 34 Bussen. Dann aber schnell eine drastische Zunahme: 300 Bussen 2017 (bei 7469 Zuzügen), 493 Bussen 2018 (bei 7656 Zuzügen). Entsprechend verbuchte die Stadt Einnahmen von 42'400 Franken (2017) und von 71'600 Franken 2018. «Wir machen nicht auf Umsatz», betont Wenger. «Im Gegenteil: Wir würden gern darauf verzichten.»

«Erziehung übers Portemonnaie» gegen unnötigen Aufwand

Die Meldepflicht ist gesetzlich geregelt, die Bussen entsprechen den Vorgaben. Die Strafbestimmung im Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt lautet: «Wer die Meldepflicht oder trotz Aufforderung die Auskunfts-, Hinterlegungs- oder Mitwirkungspflicht versäumt oder unwahre Angaben macht, wird mit Busse bis Fr. 200.– bestraft.» Im zweiten Absatz heisst es allerdings: Anstelle der Busse kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.

Die Stadt verzichtet inzwischen ganz auf diese Kann-Bestimmung. «Wir sind der Meinung, dass die ‹Erziehung übers Portemonnaie› die grössere und vor allem nachhaltigere Wirkung als die blosse Verwarnung hat», sagt Wenger. Eine Busse von 100 oder 200 Franken könne «schmerzen» und sei «in jedem Fall eine gute Lernerfahrung». Ausserdem wisse man ja nicht, ob eine zuziehende Person in einer andern Gemeinde bereits verwarnt worden sei.

Administrative Leerläufe

Kulanz lässt die Stadt immerhin in zeitlicher Hinsicht walten: Wer die gesetzliche Frist zur An- oder Abmeldung von 14 Tagen verpasst, erhält die Rechnung frühestens nach einem Monat. In der Praxis büsst man ab einem Meldeversäumnis von 1 bis 3 Monaten mit 100 Franken und ab dem 4. Monat dann mit 200 Franken.

Die gesetzlich geregelte Meldepflicht habe ihre guten Gründe, betont der Einwohnerchef. Korrekte und aktuelle Personendaten im Einwohnerregister seien eine wichtige Grundlage für die Arbeit in zahlreichen Dienststellen der Stadtverwaltung – wie Steueramt, AHV, Betreibungsamt, Grundbuchamt, Entsorgung, Schule, Soziale Dienste, Kirch- und Ortsgemeinden. Das Nichteinhalten dieser Pflicht führe in der Verwaltung zu administrativen Leerläufen und unnötigem Zusatzaufwand.

Um diesen Aufwand möglichst gering zu halten, ist die Stadt vor zwei Jahren dazu übergegangen, konsequent zu büssen. «Wir sind überzeugt, dass es uns mit dieser präventiven Massnahme, vergleichbar mit einer Busse im Strassenverkehr gelingen wird, die Erfüllung der im Gesetz verankerten Meldepflicht nachhaltig zu verbessern», heisst es in einem Informationsschreiben. Oft wehrten sich Leute «mit Händen und Füssen und allen möglichen Argumenten», sagt Wenger. Doch lasse man sich nicht erweichen – schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller Einwohnerinnen und Einwohner.

«Es entspricht nicht unserem Rechtsverständnis, eine Bevölkerungsgruppe wie ausländische Staatsangehörige oder Studierende vom Bussenverfahren auszunehmen.»

Wobei Ausländerinnen und Ausländer mit ständiger Niederlassung gemeint sind – alle andern stehen in der Pflicht des kantonalen Migrationsamts, das bei Versäumnissen ebenfalls strikt büsst.

Beispiel St.Gallens andern Gemeinden im Kanton empfohlen

So drastisch wie in der Kantonshauptstadt sind die Zahlen unterlassener An- und Abmeldungen anderswo nicht. Jedoch nehmen sie zu, speziell in städtischeren Regionen. Der Fachausschuss Einwohneramt des StGaller Gemeindeverbands empfiehlt den 77 Gemeinden im Kanton, ihre Praxis zu verschärfen. Im Onlinehandbuch der Ämter sind die nötigen Anleitungen festgehalten.

Das Problem sei auf dem Land kleiner, meint der Präsident des Gremiums, Ronnie Tanner, «aber die Meldepflicht wird leider überall weniger eingehalten». Während seine Gemeinde, Rheineck, bislang erst in (wenigen) extremen Fällen Bussen aussprach, hat die Stadt Gossau ihre Praxis bereits vor Jahren verschärft. «Wir machen es genauso wie St.Gallen», sagt Amtsleiterin Bettina Federle.

«Es geht auch um Solidarität unter den Gemeinden.»

Man könne die «böse» Hauptstadt nicht im Gegenwind stehen lassen. Beziffern kann Gossau die Bussen nicht, weil vorläufig noch die Polizei dafür zuständig ist.

Der St.Galler Kollege begrüsst den Support. «Wir sind froh, dass andere Gemeinden ihre Praxis ebenfalls änderten oder umdenken.» Bussen sind aber noch längst nicht in allen Gemeinden an der Tagesordnung. Widnau etwa belässt es «beim Androhen und Verwarnen», wie Nicole Wäger vom Einwohneramt der boomenden Rheintaler Gemeinde sagt. «Meistens kommen die Leute schnell und anständig vorbei.» Ausnahmen sind ihr im Ausländerrecht bekannt, womit die Gemeinde aber nichts zu tun hat.

Mutmassliche Gründe und positive Anreize

Über die Gründe der sinkenden Bereitschaft zur Anmeldung können die Behörden nur spekulieren. «Es ist ein gesellschaftliches Phänomen», sagt Stephan Wenger, das vielleicht mit der entstandenen Mobilität und der Virtualisierung vieler Lebensbereiche zusammenhänge. Ob das mangelnde Pflichtbewusstsein Ausdruck einer brüchigen Zugehörigkeit zum Wohnort und zum Staat ist, wäre eine Frage für Soziologen und Philosophen. Tendenziell betrifft das Phänomen eher Jüngere, oft Studierende, die von der Pflicht nichts wissen (oder wissen wollen). Die Stadt macht in der Wegleitung für die Uni deshalb prominent darauf aufmerksam.

Den Gang aufs Einwohneramt braucht es übrigens nicht mehr. Die Zu-, Um- und Wegzüge können auch per Mail oder online via eUmzugCH gemeldet werden – ein sehr einfacher Service. Wenger hofft, dass künftig weniger sanktioniert werden muss. Und einen Trost für enttäuschte Gebüsste wie Angelika Meier hat er noch parat:

«Immerhin kosten unsere An- und Abmeldungen nichts.»

Im Gegensatz zu anderen Kantonen (wie Solothurn), wo bereits für den Eintrag des Wochenaufenthalts 100 Franken verlangt werden. Für Wenger der falsche Ansatz, weil von einer Anmeldegebühr alle Personen betroffen wären – also auch jene, welche ihrer Bürgerpflicht korrekt nachkommen.