Maden im Risotto: Kritik an den Zuständen im Ausreise- und Nothilfezentrum Vilters

Hilfswerke kritisieren die Zustände im Ausreise- und Nothilfezentrum Vilters. Dabei geht es zum einen um ein Foto, welches die Runde macht und eine Made im Risotto zeigt. Zum anderen werden die Abgeschiedenheit des Zentrums sowie Rayonverbote kritisiert

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Dieses Bild, im Esssaal von Vilters aufgenommen, kursiert zwischen Bewohnern und Hilfswerken. (Bild: pd)

Dieses Bild, im Esssaal von Vilters aufgenommen, kursiert zwischen Bewohnern und Hilfswerken. (Bild: pd)

(nh) Ein Wurm, eine Raupe, eine Mottenmade? Die Bewohner des Ausreise- und Nothilfezentrums Vilters wissen nicht so recht, was da aus dem Steinpilzrisotto lugt.

Es ist eine Made, die auf einem Bild festgehalten ist, das im Esssaal aufgenommen wurde. Es kursiert im Heim und hat auch Hilfswerke erreicht. Andere Bilder zeigen Lebensmittel, deren Ablaufdatum überschritten ist.

Jürg Eberle, Leiter des Migrationsamtes, kennt die Kritik. Er entgegnet:

«Es finden regelmässig Lebensmittelkontrollen statt.»

Eine Made in einem Pilzmenu sei ein Einzelfall, der vorkommen könne, wenn Frischprodukte verarbeitet würden – wie eine Schnecke im Salat. Lebensmittel, die vom Produzenten irrtümlich mit einem falschen Ablaufdatum bedruckt, aber absolut einwandfrei seien, seien Spenden ans Zentrum und würden in der Küche verarbeitet. Weder für Bewohner noch für Mitarbeitende habe jemals die geringste Gefahr bestanden.

Eigener Rückzugsbereich

Die Kritik von Hilfswerken beschränkt sich nicht auf das Essen. Sie bemängeln auch die Abgeschiedenheit und die Durchmischung von Frauen, Familien und Männern, zumal Letztere teils betrunken seien oder unter Drogen stünden.

Frauen und Familien seien in einem separaten Trakt untergebracht und verfügten über einen eigenen Rückzugsbereich, sagt Eberle. Sicherheitsdienst und Eingangskontrolle seien rund um die Uhr anwesend.

Ein weiterer Kritikpunkt ist das Rayonverbot: Im Gegensatz zur Mehrheit der Kantone dürfen sich die Nothilfeempfänger in St.Gallen nur innerhalb der Kantonsgrenzen bewegen. Wurde jemand straffällig, schränkt sich der Radius weiter ein. Einige Bewohner dürfen deshalb das Gemeindegebiet von Vilters nicht verlassen. Dass die Einschränkung der Bewegungsfreiheit innerhalb des Kantons rechtens ist, hat laut Eberle kürzlich die zuständige Rechtsmittelinstanz entschieden.

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