Mit Auto in Panik versetzt

Weil er einen Mann mit heulendem Motor und quietschenden Reifen verfolgt hatte, landete ein 27-Jähriger gestern vor Gericht. Trotz Haftstrafe kann er seine neue Arbeitsstelle antreten.

Johannes Wey
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trogen. Von einer «ganzen Reihe» von Delikten sprach der Richter gestern an der Verhandlung vor dem Ausserrhoder Kantonsgericht in Trogen. Der Verteidiger bezeichnete die Verfehlungen seines Mandanten als einen «Rattenschwanz», den dieser hinter sich her ziehe und der ihn ständig vor neue Probleme stelle. Für sechs Anklagepunkte musste sich der vorbestrafte Angeschuldigte verantworten, der schwerste davon lautete auf Gefährdung des Lebens. Das Gericht beurteilte den 27-Jährigen in diesem Punkt nicht für schuldig, sondern stufte das Vergehen als grobe Verletzung der Verkehrsregeln ein.

Fussgänger mit Auto verfolgt

Während der Angeschuldigte im September 2008 mit einem Freund in Herisau unterwegs war, erblickten sie auf der Strasse einen Bekannten. Der Freund des Angeschuldigten war davon überzeugt, von jenem Bekannten für ein Verkehrsdelikt bei der Polizei angeschwärzt worden zu sein, stürmte aus dem Wagen und versetzte dem Mann einen Faustschlag.

Als sich das Opfer in eine nahe Parkgarage flüchtete, nahm der Angeschuldigte die Verfolgung auf, «mit lautem Motor und quietschenden Reifen», wie es in der Anklageschrift heisst. Beim Bremsen hinterliess er eine Spur von über zwölf Metern Länge. Als eine Drittperson dem Opfer zu Hilfe kam, flohen die Täter.

«Erschrecken, nicht töten»

Vor Gericht relativierte der Fahrer seine Tat: «Ich wollte ihm nur Angst machen, ihn nicht töten oder verletzen.» Um den Motor aufheulen zu lassen, sei er im ersten Gang gefahren, die quietschenden Reifen und die Bremsspur habe er mit der Handbremse verursacht. «Ich hatte die Situation unter Kontrolle, mein Fuss war immer vor dem Bremspedal.»

Er habe «den Kopf voll» gehabt mit seinen Problemen, erklärte der Angeschuldigte, weshalb er auch nach einer Haftstrafe über 20 Monate auf Bewährung noch Delikt an Delikt gereiht habe: Verstösse gegen Waffen-, Betäubungsmittel- und Strassenverkehrsgesetz und Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren waren die weiteren Anklagepunkte. Weil ihm seine Schulden von 20 000 bis 30 000 Franken über den Kopf gewachsen seien, habe er die Briefe vom Betreibungsamt gar nicht erst geöffnet und deshalb seine Termine nicht wahrgenommen.

Im Leben Tritt fassen

Sein Mandant habe nach einer schwierigen Kindheit, die er teilweise in Jugendheimen und Pflegefamilien verbracht hatte, nie richtig Tritt im Leben gefasst, erklärte der Verteidiger. Er habe sich aber immer um Arbeit bemüht und nun eine Festanstellung gefunden. «Arbeit löst viele Probleme», so der Verteidiger.

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer neunmonatigen Haftstrafe in Halbgefangenschaft und einer Busse von 1000 Franken – somit kann der Verurteilte dennoch seine Arbeitsstelle antreten. Zudem wurde eine Bewährungshilfe angeordnet. Die Probezeit der bereits ausgesprochenen Bewährungsstrafe wurde verlängert.