Missstände bei der Meldestelle für Missstände? — St.Galler Kantonsräte werfen kritische Fragen auf

Die St.Galler Regierung relativiert die Kritik an der Stelle. Es liege derzeit eine Beschwerde über deren Tätigkeit vor.

Regula Weik
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Kathrin Hilber, Leiterin der Meldestelle für Missstände in der kantonalen Verwaltung.

Kathrin Hilber, Leiterin der Meldestelle für Missstände in der kantonalen Verwaltung.

Ralph Ribi

Die Kantonsräte Patrick Dürr (CVP), Karl Güntzel (SVP) und Thomas Toldo (FDP) warfen in einem parlamentarischen Vorstoss kritische Fragen zur Arbeit der Meldestelle für Missstände in der kantonalen Verwaltung auf. Betroffene hätten sich beklagt, die Stelle überschreite ihre Zuständigkeiten. Die drei Politiker wollten das genauer wissen und verlangten von der St.Galler Regierung Auskunft über die Tätigkeit der Meldestelle – und über allfällige Beschwerden.

Nun liegt die Antwort der Regierung auf den Vorstoss vor. Und diese zeigt: Die Regierung weiss aktuell von einer Reklamation über die Tätigkeit der Meldestelle. In der Antwort heisst es dazu:

«Gegenwärtig ist bei der Regierung
eine Aufsichtsbeschwerde hängig.»

Genauere Auskünfte dazu gibt es nicht. Auch nicht, wann die Regierung im konkreten Fall entscheiden wird. Nur soviel: Die hängige Beschwerde betreffe unter anderem «die Frage der Zuständigkeit der Meldestelle, dies insbesondere in Abgrenzung zur Zuständigkeit der Ombudsstelle».

Zwei Stellen bei Problemen in der Verwaltung

Das wirft die Frage auf: Sind Meldestelle und Ombudsstelle nicht dasselbe? Vielerorts schon, in anderen Kantonen, beim Bistum St.Gallen oder auch der Universität St.Gallen. Die St.Galler Kantonsverwaltung aber kennt im Beschwerde- oder Krisenfall zwei Anlaufstellen – parallel zur Meldestelle für Missstände gibt es in jedem Departement auch eine interne Ombudsperson.

Öffentlichkeit weiss wenig über die Stelle

Der Kanton St.Gallen war 2012 einer der ersten, der eine Meldestelle für Missstände in der Verwaltung schuf. Leiterin ist seit Beginn die ehemalige St.Galler Regierungsrätin und ausgebildete Mediatorin Kathrin Hilber. Sie weiss von der Aufsichtsbeschwerde. Dazu äussern kann sie sich nicht. Genauso wenig wie zu konkreten Fällen. Die Gespräche, die sie führe, seien vertraulich. Es gelte die Schweigepflicht, sagte sie vergangenen Herbst im Interview mit dieser Zeitung.

Die drei Kantonsräte hatten denn auch moniert, dass die Öffentlichkeit nichts über Wirkungsweise, Organisation und Funktionieren der Meldestelle für Missstände wisse. Die vertrauliche Behandlung von Meldungen sei ganz im Interesse der Mitarbeitenden, die sich an die Stelle wenden würden. Die Regierung hält in ihrer Antwort fest:

«Es ist deshalb naheliegend und folgerichtig, dass die Tätigkeit der Meldestelle von der breiten Öffentlichkeit nicht oder kaum wahrgenommen wird.»

Und: Die Stelle erstatte der Regierung jährlich Bericht.

Nach dem Ausmass der Arbeit der Stelle gefragt, hält die Regierung fest: 65 Fälle habe diese seit Beginn insgesamt entgegengenommen. Und weiter:

«Gegenstand zahlreicher Meldungen waren indessen nicht eigentliche Missstände, sondern Konflikte
mit der oder dem Vorgesetzten
oder im Team.»

Die drei Kantonsräte wollten auch wissen, was die Stelle den Kanton kostet. Die Regierung liefert diese Angabe: 14300 Franken betragen die jährlichen Ausgaben im Durchschnitt.