Startseite
Ostschweiz
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen beantragt eine stationäre therapeutische Massnahme für einen 43-jährigen Schweizer, der in Verdacht steht, am 4. August 2017 einen 22-jährigen Schweizer vor dem Starbucks in St.Gallen tödlich verletzt zu haben.
Die Tat, die sich am 4. August 2017 in der Marktgasse in St.Gallen abgespielt hatte, machte grosse Teile der Bevölkerung betroffen und fassungslos. Zur Tatzeit am Freitagabend war die St.Galler Innenstadt belebt. Deshalb wurden zahlreiche Passanten Zeuge davon, wie ein heute 43-jähriger Schweizer mit einem Messer wahllos auf einen 22-jährigen Schweizer einsticht, der vor dem Starbucks-Café sitzt. Der mutmassliche Täter konnte von Augenzeugen überwältigt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden.
Das Opfer der Attacke wurde mit lebensbedrohlichen Verletzungen in das Spital eingeliefert und starb vier Tage später. Bereits bei der Verhaftung hatte der Tatverdächtige einen verwirrten Eindruck gemacht. «Der mutmassliche Täter litt und leidet noch immer unter einer schweren psychischen Störung», erklärt nun Roman Dobler, Sprecher der St. Galler Staatsanwaltschaft.
Die in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei St.Gallen und dem Institut für Rechtsmedizin geführte Untersuchung ist abgeschlossen. Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Der Beschuldigte war gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten zum Tatzeitpunkt schuldunfähig. Dobler erklärt:
«Er war nicht in der Lage, die Realität wahrzunehmen und war dementsprechend auch nicht fähig, sich das Unrecht seiner Tat zu vergegenwärtigen.»
Zudem hätten sich Täter und Opfer nicht gekannt. Dobler spricht von einem «Zufallsopfer».
Die St.Galler Staatsanwaltschaft beantragt daher beim Kreisgericht St.Gallen im sogenannten Verfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person eine stationäre therapeutische Massnahme. Nun muss das Kreisgericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft befinden. Kommt das Gericht aufgrund des Untersuchungsberichts ebenfalls zur Erkenntnis, dass der Täter schuldunfähig und die beantragte Therapiemassnahme erforderlich und verhältnismässig sei, erfolgt keine Verurteilung wegen eines Straftatbestandes. In diesem Fall werde dann eine Massnahme angeordnet, sagt Dobler.
Komme das Kreisgericht jedoch zum Schluss, dass der 43-Jährige doch ganz oder auch teilweise schuldfähig sei, werde der Fall zurück an die Staatsanwaltschaft überwiesen. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 26. Februar 2018 im vorzeitigen Massnahmenvollzug.