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Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen geht nicht davon aus, dass der mutmassliche Täter des Messerangriffs vom 4. August in der St. Galler Marktgasse sein Opfer gekannt hat. Dies lässt die Medienstelle auf Anfrage verlauten.
"Derzeit gehen wir davon aus, dass sich der Beschuldigte und das Opfer nicht gekannt haben", sagt der Medienverantwortliche der Staatsanwaltschaft St.Gallen Roman Dobler. Allerdings habe man noch nicht alle elektronischen Kommunikationsmittel auswerten können.
Zudem sei das Tatmotiv nach wie vor unbekannt. "Der Beschuldigte machte von Beginn an einen verwirrten Eindruck auf die Strafverfolgungsbehörden." sagt Dobler. Die inneren Beweggründe, die zur Tat geführt haben, seien zentraler Bestandteil dieser Untersuchung. "Daher werden wir – nach Gewährung des rechtlichen Gehörs eine forensisch-psychiatrische Begutachtung in Auftrag geben." Diese Begutachtung würde mehrere Monate dauern. Die Staatsanwaltschaft werde zum gegebenen Zeitpunkt genauer informieren, so Dobler.
Am frühen Abend des 4. August war ein 22-Jähriger in der Marktgasse Opfer eines Messerangriffs geworden. Mittlerweile ist der junge Mann seinen Verletzungen erlegen. Der mutmassliche Täter, der unvermittelt auf den jungen Mann eingestochen hatte, wurde vor Ort von einem zivilen Passanten überwältigt und schliesslich von der Polizei verhaftet. Er befindet sich in Untersuchungshaft. (al)