Das Kreisgericht in Mels schickt einen jungen Mann viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Er hatte junge Frauen eingeschüchtert, geschlagen und vergewaltigt. Am Prozesstag musste die Polizei einschreiten.
MELS. Ein 26jähriger Kosovare aus dem Churer Rheintal musste sich am Freitag in Mels vor Kreisgericht verantworten. Die Anklage warf ihm schwere Verstösse gegen Gesetz und Menschenwürde vor. Der Kontrollfreak und Stalker zeige hinter seinem angepassten Gesicht eine unheimliche Seite. Damit habe er während mehrerer Jahr drei junge Frauen zunächst umgarnt und dann gnadenlos in seine Gewalt gebracht.
Der Mann hat die Frauen laut Anklage mit Tausenden von SMS und Telefonaten traktiert, ihnen bei der Arbeit, in der Freizeit und sogar auf der Autobahn aufgelauert. Wenn ihn danach gelüstete, habe er sie bedenkenlos blutig geschlagen, ins Gesicht, in den Bauch oder ihren Kopf aufs Armaturenbrett gehämmert. "Er hat sie durch sein gewalttätiges Verhalten gefügig gemacht." In dieser Lage habe er die Frauen immer wieder vergewaltigt.
Dies, obwohl die jungen Opfer den Geschlechtsverkehr ablehnten oder aus purer Angst vor weiteren Schlägen über sich ergehen liessen. "Das gleichzeitige Filmen war eine sadistische Machtdemonstration", sagte der Staatsanwalt. Selbst wenn die Frauen versuchten, sich Hilfe zu holen, griff das Kontrollregime. Mehrfach zogen sie ihre Anzeigen unter Druck zurück.
Als Beleg für die Druckversuche darf gelten, was gegen 13 Uhr am Verhandlungstag geschah. Als sich das Gericht zur Mittagspause zurückziehen wollte, legte die anwesende Polizei ihr Veto ein. Die Sicherheit rund ums Gericht sei gefährdet, so dass man im Raum bleiben solle. Ein besorgter Bürger hatte zuvor beobachtet, dass verdächtige Personen herumstreunten.
Beamte vom Autobahnstützpunkt rückten an. Sie griffen vier der fünf jungen Leute auf und nahmen sie mit auf den Posten. Die Polizei sprach gegen sie ein Platzverbot aus. Erst danach durften die Prozessbeteiligten den Gerichtssaal verlassen. Drei der Männer stammten aus der Familie des Angeklagten.
Der Beschuldigte hatte sich zuvor erstaunt über die Vorwürfe gezeigt und sah sich selbst als Opfer. "Ich will, dass heute die Wahrheit ans Licht kommt", sagte er vor Gericht. Sicher habe er hohe Ansprüche an die Treue seiner Freundinnen, aber er habe sie nie kontrolliert und vergewaltigt. "Wir hatten gelegentlich Streit", gestand er ein und dabei habe er schon mal ein paar Ohrfeigen ausgeteilt. "Mehr ist nicht passiert."
Der Anwalt des Angeklagten forderte Freisprüche, weil die Vergewaltigungen nicht bewiesen seien. Die Anklage wegen Drohung, Hausfriedensbruchs, Missbrauchs des Telefons und Körperverletzung sei einzustellen, weil die Anzeigen zurückgezogen worden seien. Hingegen sei sein Mandant der Nötigung und des Verstosses gegen amtliche Auflagen schuldig und hierfür mit zehn Monaten zu bestrafen.
Der Anwalt stellte das extreme Stalking als "kulturelle Eigenart" dar. Es sei eine in Kosovo übliche, etwas profiliertere Form der Eifersucht. Ein Gutachten mit international gültiger Diagnose erkannte er nicht an. Er bescheinigte dem Gericht vielmehr Voreingenommenheit. Dies nachdem er selbst im Vorfeld eines der Opfer in seiner eigenen Kanzlei befragt hatte, ohne Zuzug von dessen Anwältin.
Das Strafmass fiel am Ende um ein halbes Jahr höher aus, als gefordert: Der Angeklagte muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis. In der Hauptsache erfolgte der Schuldspruch wegen Vergewaltigungen, Drohungen, Nötigungen und Freiheitsberaubung. "Es gibt nichts Entlastendes, kein Geständnis, keine Reue, nur Verharmlosung", betonte der Gerichtspräsident, der den Prozess bewundernswert souverän und dossiersicher geführt hatte.
Der Verurteilte verstehe nicht, wie sehr er die Frauen traumatisiert habe. Sie seien für ihn nur Sexobjekte, die er nutze und fortwerfe, ohne Respekt vor ihrem Willen und Gefühlen. Eine Therapie sei nötig, die kulturelle Prägung keine Entschuldigung. "Hier gilt Schweizer Recht."