Maulkorb statt einschläfern: Hund in Innerrhoden erhält eine letzte Chance

Nachdem ein Hund in Appenzell Innerrhoden mehrfach Personen gebissen hat, wollte der zuständige Bezirksrat, dass das Tier eingeschläfert wird. Die Standeskommission gibt dem Hund eine zweite Chance.

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Bis eine andere Massnahme verfügt ist, muss der Hund einen Maulkorb tragen. (Symbolbild: Alamy)

Bis eine andere Massnahme verfügt ist, muss der Hund einen Maulkorb tragen. (Symbolbild: Alamy)

(pd/chs) Im Frühsommer 2017 biss der fragliche Hund eine Person in die Wade. Hierauf wurde der Hundehalter verwarnt. Wie es in einer Mitteilung des Kantons Innerrhoden heisst, kam es im Sommer 2017 erneut zu einem Hundebiss. Die Vorinstanz habe darauf eine Leinenpflicht verfügt. Trotzdem habe der Hund im Juli 2018 erneut eine Passantin gebissen. Gegen die daraufhin erlassene Verfügung des Bezirksrats, das Tier zu beseitigen, sei bei der Standeskommission Rekurs erhoben worden. Es handle sich eher um einen kleineren Hund, informiert die Ratskanzlei auf Anfrage.

«Nicht allzu gravierende Vorfälle»

Nach Art. 10 des kantonalen Hundegesetzes muss der Bezirksrat Massnahmen ergreifen, wenn ein Hundehalter seinen Pflichten nicht nachkommt, vom Hund eine Bedrohung ausgeht oder bei diesem Verhaltensauffälligkeiten wie Bösartigkeit oder ausserordentliche Gefährlichkeit bestehen. Als Massnahmen kommen insbesondere Weisungen, die Durchführung eines Wesenstests sowie die Anordnung eines Hundehalter- oder eines Erziehungskurses in Betracht. In schwerwiegenden Fällen kann auch die Beseitigung des Hunds angeordnet werden.

Wie die Ratskanzlei Innerrhoden weiter festhält, handelte es sich gemäss den Arztmeldungen zu den drei Bissen jedes Mal um nicht «allzu gravierende Vorfälle». Die Blessuren seien in den Meldeformularen als «Hautperforation, Prellung, Hämatom, Schwellung, Kratzer oder Schramme» beschrieben worden. «Es handelte sich auch in keinem Fall um Attacken mit mehreren Bissen.» Jedes Mal sei lediglich einmal gebissen worden. Weitere Auskünfte könne die Ratskanzlei derzeit keine geben.

Maulkorb als erste Massnahme

Aufgrund dieser Sachlage habe die Standeskommission das Vorliegen eines schwerwiegenden Falls nicht bestätigen können. Die Sache sei daher an den zuständigen Bezirksrat zurückgegeben worden, damit Sachverhaltsergänzungen vorgenommen oder eine andere Massnahme angeordnet werden könne. Für den Nachweis eines schwerwiegenden Falls könne beispielsweise ein Wesenstest durchgeführt werden. «Bis eine andere Massnahme verfügt ist, muss der Hund einen Maulkorb tragen», heisst es in der Mitteilung abschliessend.