Masern-Erhebung wird gestoppt

Der Masern-Impfstatus von Schülerinnen und Schülern wird nicht weiter erfasst. Der Kantonsarzt reagiert damit auf eine Intervention des Thurgauer Datenschützers. Das weitere Vorgehen ist noch offen.

Caspar Hesse
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Masern können zu Komplikationen führen. (Bild: ky/Urs Flüeler)

Masern können zu Komplikationen führen. (Bild: ky/Urs Flüeler)

FRAUENFELD. Der Thurgauer Datenschützer Fritz Tanner hat sich mit der Erfassung des Masern-Impfstatus an den Schulen befasst. Nach seiner Beurteilung verstösst sie gegen das Datenschutzgesetz (Ausgabe vom Mittwoch). Deshalb wird die weitere Erhebung gestoppt, wie das Thurgauer Amt für Gesundheit in einer Medienmitteilung von gestern festhält.

«Nächste Woche wird in einer Sitzung mit dem Datenschützer das weitere Vorgehen diskutiert», sagt Kantonsarzt Olivier Kappeler auf Anfrage. Ein Entscheid ist gegen Ende nächster Woche zu erwarten. Ebenfalls werde Rücksprache mit dem Bundesamt für Gesundheit genommen, sagt Kappeler. «Die Datenerhebung erfolgt im Rahmen der Kampagne des Bundesamtes und orientiert sich an dessen Vorlagen. Wir gehen davon aus, dass das Bundesamt die rechtlichen und datenschützerischen Aspekte geprüft hat.»

Schreddern wäre denkbar

Die angelaufene Erhebung in den Schulen wird jetzt gestoppt. Den Schulen wurde ein entsprechendes Schreiben zugestellt. Wie mit den bereits erhobenen Daten umgegangen werden soll, ist noch offen.

Denkbar wäre, diese zu schreddern. Man könnte jedoch auch bei den Eltern nachträglich nachfragen, ob sie die Daten auf freiwilliger Basis bei den Schulbehörden lassen möchten, oder man könnte die Daten bei den Schulärzten deponieren. Dort wären sie zusätzlich dem Arztgeheimnis unterstellt.

Mit dem verschickten Formular wurden die Eltern aufgefordert, den Impfstatus ihres Kindes mitzuteilen. Da auf dem Formular nicht explizit erwähnt war, dass die Angaben freiwillig sind, kam es zu Rückmeldungen und Nachfragen bei Schulen, Kantonsarzt und Datenschützer. Dieser kam zum Schluss, dass für die vorzeitige Erfassung von konkreten Gesundheitsdaten weder eine gesetzliche Grundlage besteht noch dass eine gesetzliche Aufgabe es zwingend erfordert, die Eltern anzuhalten, den aktuellen Impfstatus der eigenen Kinder den Schulbehörden bekannt zu geben.

Hochansteckende Krankheit

Die Kampagne www.stopma sern.ch des Bundesamtes für Gesundheit läuft seit diesem Sommer. Sie hat zum Ziel, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und die Durchimpfungsrate zu steigern. Die Masern sind eine hochansteckende Krankheit, die zu teils schweren Komplikationen führen kann. Gemeinsam mit anderen europäischen Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation WHO möchte die Schweiz Masern in Europa bis Ende 2015 eliminieren.